Bundesgerichtshof:Reservierungsgebühr in Heimen verboten

Pflegeheime dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich keine Reservierungsgebühr verlangen. Der Dritte Zivilsenat erklärte am Donnerstag in Karlsruhe anderslautende Vertragsklauseln für unwirksam - auch wenn es um Privatversicherte geht. Im konkreten Fall hatte der Kläger einen Vertrag für seine Mutter abgeschlossen, nach dem bis zum Einzugstermin eine Platzgebühr zu entrichten war. Der Kläger zahlte zunächst, verlangte später aber das Geld zurück. Nach dem Urteil des Landgerichts musste das Heim nur einen Teil des Geldes erstatten. Der BGH untersagte nun solche Reservierungsgebühren, die bislang für Privatversicherte gängige Praxis sind.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: