Vergangenheit lässt sich nicht verdrängen, schon gar nicht, wenn sie als Marmortafel fest in die Wand eingemauert ist. Im Erbgroßherzoglichen Palais des Bundesgerichtshofs (BGH), also im ältesten und ehrwürdigsten Teil des Gerichts, trägt eine Tafel einen ganz unschuldig nach kollegialem Gedenken klingenden Text: "Zum Gedächtnis der 34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind."
BGH und Nazi-Vergangenheit:"Reißen wir es raus und zerstören es?"
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Mit einer Tafel erinnert der Bundesgerichtshof ausgerechnet an den Tod von Juristen, die an NS-Unrechtsurteilen beteiligt waren. Nun ringt man dort um den Umgang mit dem fragwürdigen Gedenken.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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