DiskriminierungWohnungen gibt’s nur für Schmidt und Schneider

Lesezeit: 2 Min.

Für Vermieter zählt bei der Mieterauswahl vor allem der persönliche Eindruck, zeigt eine Studie von Immoscout 24. Aber was, wenn man von vornherein ausgeschlossen wird? 
Für Vermieter zählt bei der Mieterauswahl vor allem der persönliche Eindruck, zeigt eine Studie von Immoscout 24. Aber was, wenn man von vornherein ausgeschlossen wird? 
Tobias Hase/DPA

Eine Frau mit pakistanischem Namen handelt sich beim Makler lauter Absagen ein – bis sie es mit deutschen Namen versucht. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof über eine Entschädigung.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Es ist ja wirklich nicht ungewöhnlich, dass man sich bei Wohnungsanfragen Absagen einhandelt. Aber irgendwann schöpfte Humaira Waseem Verdacht. Mehrfach hatte sie ihren pakistanisch klingenden Namen ins Internetformular eines Immobilienmaklers getippt, um einen Besichtigungstermin für eine der Wohnungen in einem Gebäudekomplex im hessischen Groß-Gerau zu bekommen, drei Zimmer sollten es sein. Doch nie war ein Termin frei. Also versuchte sie es anders. Die junge Mutter meldete sich als Julia Schneider an. Die übrigen Angaben zu Einkommen, Beruf und Haushaltsgröße blieben gleich. Und siehe da: Sie wurde umgehend eingeladen.

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