Bundesgerichtshof bestätigt UrteilLebenslange Haft für syrischen Kriegsverbrecher

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verhängte lebenslange Haftstrafe gegen einen syrischen früheren Milizionär bestätigt. Der Angeklagte habe sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg schuldig gemacht, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. (AZ: 3 StR 584/25) Nach den Feststellungen des OLG hatte sich der damals 20-jährige Angeklagte kurz nach Beginn der Unruhen gegen das frühere syrische Assad-Regime im Jahr 2011 in seiner Heimatstadt Busra Al Sham einer örtlichen Miliz angeschlossen. Der Angeklagte nahm zwischen August 2012 und 2014 an Überfällen, Verhaftungen und Plünderungen gegen sunnitische Zivilisten teil. Bei einem Überfall im August 2012 kam dabei ein Student zu Tode.

Das OLG verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Dieses Urteil weist keine Rechtsfehler auf, entschied der BGH. Auch wenn die Taten in Syrien stattfanden, könne der Angeklagte nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland verurteilt werden. Als Anführer der Miliztruppe habe er auch das vorsätzlich begangene Tötungsdelikt gegen den Studenten zu verantworten. Die anderen Straftaten - die Überfälle, Plünderungen und Misshandlungen - habe das OLG rechtsfehlerfrei in seiner Gesamtfreiheitsstrafe beachtet.

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