SteuerbetrugKlingbeil will strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen

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Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, will den Fehlanreiz beseitigen, Steuern erst bei einer drohenden Entdeckung zu erklären.
Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, will den Fehlanreiz beseitigen, Steuern erst bei einer drohenden Entdeckung zu erklären. Fabian Sommer/dpa
  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung oberhalb bestimmter Schwellenwerte abschaffen.
  • Das Ministerium plant, Finanzbehörden-Daten auf einer Plattform zu bündeln und KI-gestützt auszuwerten, um Steuerkriminalität effektiver aufzudecken.
  • Ein zentrales Hinweisgeber-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern soll als Anlaufstelle für Whistleblower entstehen.
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Wer Steuern hinterzogen hat und sich selbst anzeigt, kann unter Umständen straffrei davonkommen. Der Bundesfinanzminister will die geltende Regelung verschärfen.

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will den Kampf gegen Steuerkriminalität verschärfen und die weitgehende Straffreiheit bei einer Selbstanzeige kippen. Künftig solle eine Selbstanzeige oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirken, hieß es am Montag im Ministerium. Dies sei Teil eines Aktionsplans, um mit neuen Maßnahmen „entschlossener als bislang gegen Steuerkriminalität vorzugehen“. Ziel sei es, den Fehlanreiz zu beseitigen, Steuern erst bei einer drohenden Entdeckung zu erklären.

Im Jahr 2024 wurden nach einer Statistik des Bundesfinanzministeriums insgesamt 19 110 Steuerstrafverfahren eingestellt, darunter 5154 Verfahren nach Selbstanzeigen, bei denen es um Steuerhinterziehung bis zu 25 000 Euro ging. In 36 Fällen von Selbstanzeigen, die höhere Summen betrafen, sei gegen eine zusätzliche Zahlung von der Strafverfolgung abgesehen worden, heißt es im Monatsbericht des Finanzministeriums aus dem November 2025.

Daten sollen künftig KI-gestützt ausgewertet werden

Steuerhinterziehung wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen sind auch zehn Jahre möglich. Eine Selbstanzeige kann jedoch zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig erfolgt, also bevor etwa eine Prüfung angekündigt oder die Tat bereits entdeckt ist. Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen dann nachgezahlt werden, bei höheren Beträgen kommen häufig Zuschläge oder verschärfte Voraussetzungen hinzu. Die Idee dahinter ist, dass Steuerbetrügern die Rückkehr zur Ehrlichkeit erleichtert werden soll. Im Bundesfinanzministerium wird dem Bericht zufolge jedoch beklagt, dass die bestehende Straffreiheit zu Fehlanreizen führe und dazu verleite, Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung per Selbstanzeige zu erklären.

Das von SPD-Co-Chef Lars Klingbeil geführte Ministerium plant zudem, den Finanzbehörden bekannte Daten auf einer Plattform zusammenzuführen und künftig KI-gestützt auszuwerten. Auf diese Weise sollen Risiken und Straftaten effektiver aufgedeckt werden. Ergänzend solle der Bund zentral Steuerdaten erwerben können. Das zielt darauf ab, dass der Staat von Dritten Datensätze kauft, die Hinweise auf Steuerhinterziehung enthalten – wie frühere „Steuer-CDs“, die einzelne Bundesländer von Informanten mit Daten über deutsche Steuerpflichtige mit Auslandskonten etwa in der Schweiz erworben hatten. Beim Bundeszentralamt für Steuern ist zudem ein Hinweisgeber-Portal als zentrale Anlaufstelle geplant, bei dem Whistleblower ihre Erkenntnisse melden können.

Die gemeinnützige Organisation „Bürgerbewegung Finanzwende“ begrüßte die Pläne als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Bündelung der Daten erhöhe das Entdeckungsrisiko, ‌erklärte Vorständin Anne Brorhilker. Die frühere Oberstaatsanwältin und Steuer-Ermittlerin forderte weitergehende Schritte. So solle für schwere Fälle ein sogenannter Verbrechenstatbestand geschaffen werden, damit diese nicht mehr gegen eine Geldbuße eingestellt werden könnten. Zudem brauche es eine ⁠zentrale, schlagkräftige Bundesbehörde, die „im Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität ‌den entscheidenden ‌Unterschied machen“ könne.

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