Süddeutsche Zeitung

Bundesfinanzhof:Zu sehr Partei

Warum der Staat die Aktivitäten einer Schützenbruderschaft oder eines Junggesellenvereins als gemeinnützig einstuft, das Engagement von Attac aber nicht.

Von Wolfgang Janisch und Stephan Radomsky

Man muss Attac nicht mögen. Man kann die Globalisierungskritiker für zu schrill, zu links oder zu selbstgerecht halten. Aber man wird ihnen nicht absprechen können, dass sie - rein subjektiv - die Welt retten wollen. Dass sie mit ihrem Eintreten für die Finanztransaktionssteuer, für die Bekämpfung von Steuerflucht und die Umverteilung des Vermögens für mehr Gerechtigkeit sorgen wollen. Dass ihnen also, anders ausgedrückt, viel daran liegt, einen möglichst großen Nutzen für die Allgemeinheit zu stiften.

Insofern kommt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) überraschend, weil sie nun das Gegenteil feststellt: Attac handelt demnach gerade nicht "gemeinnützig", da mag die Organisation ihre gute Absicht noch so sehr beteuern. Zwar muss nun das Hessische Finanzgericht noch klären, ob wirklich alle Aktionen des Netzwerks dem Attac-Trägerverein zuzurechnen sind. Aber es schaut nicht gut aus für Attac. Die Gemeinnützigkeit - Lebensnerv solcher Organisationen - ist wahrscheinlich dauerhaft weg. Bereits seitdem die Finanzämter Attac 2014 die Gemeinnützigkeit versagt hatten, konnte der Verein keine Zuwendungsbestätigungen mehr an die Spender ausstellen: Sie konnten ihre Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Gemeinnützig sind dagegen zum Beispiel: Soldaten- und Reservistenvereine, historische Schützenbruderschaften oder auch Junggesellenvereine, die das Brauchtum durch Setzen von Maibäumen pflegen. So steht es im Anwendungserlass zur Abgabenordnung. Nach Ansicht der obersten Finanzrichter überschreitet der Attac-Trägerverein die Grenze zur "allgemeinpolitischen Betätigung" und hat deshalb keinen Anspruch auf Vergünstigungen vom Finanzamt. Die Abgabenordnung enthält zwar eine Liste von 25 gemeinnützigen Vereinszwecken, aber Attac passt da nicht rein. "Wir haben hier keinen strukturierten Zweck, in dessen Rahmen wir uns bewegen", sagte der Vorsitzende Richter des V. Senats, Bernd Heuermann. Attac erfülle deshalb "keineswegs einen Förder-Tatbestand". Zugleich betonte der Jurist, das Urteil (Az. V R 60/17) sei politisch neutral. Auf die inhaltlichen Anliegen Attacs sei es nicht angekommen.

Abzugsfähige Spenden für Parteien sind auf 3300 Euro begrenzt - für Vereine nicht

Damit kann Attac natürlich weiter politisch aktiv bleiben - aber die Finanzierung dürfte erheblich beeinträchtigt sein. Denn vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Vereine genießen steuerliche Erleichterungen, etwa bei der Körperschaft- und Umsatzsteuer. Außerdem sind sie berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, die Spender wiederum in der Steuererklärung geltend machen können. Für viele Vereine ist die Gemeinnützigkeit daher von großer Bedeutung.

Um zu verstehen, warum ein offenkundig doch sehr engagierter Verein sich hier eine Abfuhr eingefangen hat, muss man einen Blick auf das komplizierte System der Parteispenden werfen. Wer einer Partei Geld überweist, kann seine Spende bis zu einer Höhe von 3300 Euro steuerlich geltend machen; eine unbegrenzte Abzugsfähigkeit ist aus Gründen der Chancengleichheit nicht gewollt. Wäre es nun Non-Profit-Organisationen erlaubt, sich eine umfassende politische Agenda in die Satzung zu schreiben und damit um steuerbegünstigte Spenden zu werben, dann bestünde die Gefahr, die Deckelung des Parteispenden-Steuerabzugs auf dem Umweg über politische Vereine auszuhebeln. "Deshalb darf ein solcher Verein keine Partei light sein", erläuterte Birgit Weitemeyer, Professorin an der Bucerius Law School, der Süddeutschen Zeitung. Der BFH zieht daher hier eine Linie zwischen gemeinnützigen Vereinen und Parteien. "Die steuerliche Förderung der Gemeinnützigkeit darf die Regelungen der Parteienfinanzierung nicht umgehen", sagte BFH-Richter Heuermann.

Einfach ist diese Abgrenzung trotzdem nicht, das zeigt auch die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts, das Attac in erster Instanz recht gegeben hatte. Die hessischen Richter hatten die beiden Begriffe "Volksbildung" und "Förderung des demokratischen Staatswesens" - beides gemeinnützige Zwecke - sehr viel großzügiger ausgelegt als die Münchner Kollegen. Auch sie gingen zwar davon aus, dass ein originär politischer Verein nicht gefördert werden kann. Andererseits lasse sich die Nähe zur einen und die Distanz zur anderen Partei oft nicht vermeiden: "Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Aktion mit politischer Auswirkung sich regelmäßig gegen eine politische Richtung/Partei richtet und der Meinung der Gegenpartei, oft der Opposition, entspricht." Anders nun der BFH, der ihr Urteil aufgehoben hat. Gemeinnützige Vereine dürften sich zwar politisch engagieren, aber eben nur auf dem Gebiet ihres gemeinnützigen Vereinszwecks, etwa der Umweltpolitik. Und wer politische Bildung betreiben wolle, müsse das "in geistiger Offenheit" tun; nicht hinnehmbar sei die "Beeinflussung des Staatswillens durch Einflussnahme auf die Beschlüsse von Parlament und Regierung".

Attac sieht das Urteil als ein "verheerendes Signal für die Zivilgesellschaft"

Möglich also, dass Attac es mit seiner großen Themenbreite, von feministischer Ökonomie über "Stuttgart 21" bis zur 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich, einfach übertrieben hat. Trotzdem birgt eine enge Lesart politisch zulässiger Betätigung, die der BFH hier vertritt, Risiken. Wenn die Finanzverwaltung die Abzugsfähigkeit restriktiv handhabt, kann sie solchen Vereinen den Spendenfluss abdrehen. Willkür wird zwar nicht Einzug halten, da sind die Gerichte vor. Aber die Finanzverwaltung steht unter politischer Führung - die wiederum einen Hebel gegen Kritiker ansetzen könnte. Die CDU hat der Deutschen Umwelthilfe, die wegen der Dieselfahrverbote manchen gerade als die nervigste aller Organisationen gilt, bereits mit Entzug der Gemeinnützigkeit gedroht. Dass jemand die Gemeinnützigkeit des CDU-Wirtschaftsrats in Zweifel gezogen hätte, der breite wirtschaftspolitische Kampagnen organisiert, ist nicht bekannt.

Eine weitere Frage dürfte sein, was das Urteil aus München für den politischen Diskurs bedeutet. Eine Attac-Sprecherin nannte das Urteil ein "verheerendes Signal für die Zivilgesellschaft" und forderte, die Regelungen zur Gemeinnützigkeit zu überarbeiten. "Gemeinnützigkeit wirkt in Deutschland wie ein Gütesiegel - sie zu verlieren, bedeutet einen Image-Schaden."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4345758
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 27.02.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.