Bund und Länder gehen aufeinander zu:Fortschritt bei der Sicherungsverwahrung

Lesezeit: 2 Min.

Die Reform des Umgangs mit gefährlichen Tätern kommt voran: Das Konzept des Bundesjustizministeriums ist bei den Ländern auf Akzeptanz gestoßen. Strittig bleibt jedoch die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Bei der Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher gibt es Fortschritte. Das neue Gesamtkonzept von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei bei den Ländern auf große Akzeptanz gestoßen, sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) am Donnerstag in Magdeburg bei einer Sonderkonferenz der Justizminister von Bund und Ländern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai eine komplette Neuregelung der Sicherungssverwahrung für Schwerverbrecher angeordnet.  (Foto: dapd)

Das Konzept sieht unter anderem vor, dass die Sicherungsverwahrung grundsätzlich bereits im Urteil - zumindest vorbehaltlich - angeordnet werden muss und die Maßnahme nur nach schwersten Sexual- und Gewaltdelikten möglich sein soll. Die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist aber weiterhin strittig: Eine Arbeitsgruppe der Länder soll bis zur nächsten Justizministerkonferenz im November prüfen, ob sie nicht doch möglich ist für Täter, bei denen sich die Gefährlichkeit erst in der Haft herausstellt. Kritiker führen aber rechtliche Bedenken an.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai erklärt, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu zu regeln ist. Angesichts dieses Zeitdrucks forderten die Länder die Bundesjustizministerin zu einer schnellen Gesetzgebung auf. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte einen Gesetzentwurf für die zweite Oktober-Hälfte an. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD), sagte, bis Juni 2012 müsse das Bundesgesetz stehen, damit die Länder die Beschlüsse umsetzen könnten. Auch sie erklärte, es gebe "in weiten Punkten Übereinstimmung" von Bund und Ländern.

Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) kritisierte das Gesamtkonzept der Bundesministerin allerdings als lückenhaft. "Vor allem werden nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Bevölkerung wirksam vor gefährlichen Straftätern mit einer psychischen Störung zu schützen", meinte sie.

Bayerns Ressortchefin Merk sagte: "Bund und Länder übernehmen Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung. Die Bevölkerung bekommt die Sicherheit, die sie erwartet." Deutschland hatte die Sicherungsverwahrung bereits zum Jahresbeginn 2011 reformiert. Damals war die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung grundsätzlich abgeschafft worden, für Jugendliche ist sie aber weiter möglich. Leutheusser-Schnarrenberger will dies ändern und auch hier die vorbehaltliche Sicherungsverwahrung ausbauen.

Grundsätzlich einig waren sich die Ressortchefs schon vor der Konferenz bei der von Karlsruhe geforderten klaren Unterscheidung der Sicherungsverwahrung von der Strafhaft. Nach den Plänen von Leutheusser-Schnarrenberger müssen Täter in Sicherungsverwahrung künftig vom Strafvollzug getrennt in besonderen Gebäuden oder Abteilungen untergebracht werden. Zwingend nötig ist auch eine Therapie für die Täter, um ihre Gefährlichkeit zu mindern.

Am Donnerstag einigten sich die Justizminister darauf, die Sicherungsverwahrung in Sicherheitsunterbringung umzubenennen. Kolb erklärte, damit solle deutlich gemacht werden, dass die Täter künftig ein intensives Therapieangebot bekämen. Die Unterbringung soll nach Leutheussers Konzept so weit wie möglich "den allgemeinen Lebensverhältnissen" angepasst werden. dpa, dapd

© SZ vom 23.09.2011/dpa/dapd/ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: