Berlin (dpa) - Bund und Länder haben ihren Streit über die Finanzierung geplanter Entlastungsmaßnahmen in der Krise beigelegt und den Weg unter anderem für einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket freigemacht.
Bei Beratungen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Kanzleramt wurden auch Finanzierungsfragen beim Wohngeld und bei der Unterbringung von Flüchtlingen geklärt sowie zusätzliche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Härtefälle, etwa im Gesundheitswesen und im Kulturbereich vereinbart.
„Wir haken uns unter und wir lösen die Probleme unseres Landes gemeinsam“, sagte Scholz nach den Beratungen. Die Verständigung zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen sei sehr sorgfältig vorbereitet und dann zügig gefunden worden.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD), sagte, man habe Themen über die es monatelang Streit gegeben habe zwischen Bund und Ländern, abräumen können. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprach von Klarheit, die die Menschen bräuchten, um gut durch den Winter zu kommen.
Bei der vorherigen Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober waren viele Fragen offen geblieben. Bund und Länder standen diesmal unter Einigungsdruck. Grundsätzlich ging es bei den Beratungen um viele bereits bekannte Vorhaben, wie die Gaspreisbremse, bei denen die Finanzierung und die Ausgestaltung im Detail bisher aber noch nicht geklärt waren.
„Deutschlandticket“
Das greifbarste Ergebnis gab es beim Nachfolger des 9-Euro-Tickets. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich bereits auf ein künftiges 49-Euro-Ticket verständigt. Die Bundesländer hatten aber dauerhaft höhere Zuschüsse für ihren öffentlichen Nahverkehr vom Bund (Regionalisierungsmittel) zur Bedingung gemacht. Die zusätzlichen Mittel aus Berlin soll es nun geben.
Damit kann das geplante „Deutschlandticket“ für 49 Euro kommen - „so schnell wie technisch möglich“, wie Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) am Mittwochabend sagte. Ob es schon zum 1. Januar klappt, ist offen.
Gaspreisbremse
Die wesentlichen Regelungen waren hier schon bekannt: Neben der Übernahme des Dezemberabschlags der Gasrechnung soll im kommenden Jahr der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt werden - ab Januar für die Industrie, für Privatkunden ab März.
Die Länder konnten sich nicht damit durchsetzen, die „Winterlücke“ zwischen Dezemberabschlag und März zu schließen und auch für die Privatkunden eine Preisbremse schon ab Januar zu erreichen. Immerhin haben sie aber die Zusage vom Bund bekommen, dass eine Umsetzung für Februar angestrebt werden soll. Die geplante Strompreisbremse soll dagegen schon „zum 1. Januar 2023 entlastend wirken“, wie es im Beschluss von Bund und Ländern heißt.
Holzpellets und Ölheizungen
Hier könnte es auch Hilfen geben, aber Bund und Länder bleiben in dem Punkt noch ziemlich vage. „Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden“, heißt es im gemeinsamen Beschluss. Und weiter: „Auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt, ist eine Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung angedacht.“
Zusätzliches Geld für Kliniken, Kultur und kleinere Unternehmen
Strom- und Gaspreisbremse werden in manchen Bereichen nicht ausreichen, damit sich Einrichtungen und Betriebe finanziell über Wasser halten können, weil sie selbst zum Beispiel kaum Strom und Gas sparen können. Deshalb soll es eine Härtefallregelung geben: 12 Milliarden Euro, davon 8 für Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Das Geld soll aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen, der in der Pandemie für Unternehmenshilfen eingerichtet und nun für die Abfederung der aktuellen Krise mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattet wurde - zur Finanzierung der Gaspreisbremse und anderer Maßnahmen.
Über den Fonds sollen Bund und Ländern zufolge zudem „gezielte Hilfen“ für Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sprach von einer Milliarde Euro. Auch für kleine und mittlere Unternehmen könnte es eine Härtefallregelung geben, die aber noch gesondert ausgehandelt werden soll. Der Bund will dafür ebenfalls eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitstellen.
Wohngeld-Reform
Bund und Länder wollen sich die Kosten für die geplante Reform des Wohngelds teilen. Es bleibe dabei, dass die staatliche Hilfe für Geringverdiener zur Hälfte von den Ländern finanziert werde, heißt es im Beschluss. Eigentlich wollten die Länder das Wohngeld finanziell nicht mehr mittragen. Damit ist auch diese Hürde aus dem Weg und der staatliche Mietzuschuss für Menschen mit geringen Einkommen kann wie geplant zum 1. Januar reformiert werden.
Er soll dann um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Außerdem soll er an 1,4 Millionen Bürger mehr gezahlt werden als bisher. Es geht um Kosten von 5,1 Milliarden Euro.
Flüchtlinge
Der Bund beteiligt sich mit zusätzlichen Mitteln in Milliardenhöhe bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Das hatten die Länder gefordert. Für das laufende Jahr geht es um zusätzliche 1,5 Milliarden Euro für die Versorgung von Geflüchteten unter anderem aus der Ukraine, wie Scholz sagte. Bisher waren 2 Milliarden Euro für die Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen zugesagt. Für das kommende Jahr soll es 1,5 Milliarden Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine geben, für Menschen aus anderen Ländern wird eine jährliche Pauschale von 1,25 Milliarden Euro angekündigt.
© dpa-infocom, dpa:221102-99-359789/11