Bürokratieabbau:Landesbehörden können bald einfacher Aufträge vergeben

Unternehmen in Baden-Württemberg sollen künftig einfacher an öffentliche Aufträge kommen. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Aufträge ab einer bestimmten Höhe von Landesbehörden müssen ausgeschrieben werden. Die Wertgrenzen sollen angehoben werden. Die Wirtschaft freut sich.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Unternehmen in Baden-Württemberg sollen künftig einfacher an öffentliche Aufträge kommen. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte in Stuttgart der Deutschen Presse-Agentur: „Die Wertgrenze für Direktaufträge an Firmen soll von 25.000 auf 100.000 Euro erhöht werden.“ Dann werde es für die Landeseinrichtungen einfacher, Aufträge zu vergeben. Nicht immer sei der Billigste der Beste. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift sei im Umfang von 59 auf zwölf Seiten reduziert worden und sei damit deutlich entschlackt.

Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung soll am Dienstag im Kabinett beschlossen werden und zum 1. Oktober in Kraft treten. Sie gilt für Landesbehörden. Die CDU-Politikerin sagte weiter, es sei ganz wichtig, dass Bürokratie abgebaut werde. Die Behörden erstickten an der Flut der Vorschriften. „Wenn der Druck der Wirtschaft nicht so groß wäre, würde es nicht zum Abbau von Vorschriften kommen.“ 

Um Start-ups mit ihren Angeboten im öffentlichen Auftragswesen künftig deutlich stärker als bisher zu berücksichtigen und für öffentliche Aufträge zu mobilisieren, sollen im Rahmen eines auf drei Jahre befristeten Pilotprojekts innovationsfreundliche Vergaben an Start-ups besonders unterstützt werden.

Die Hauptgeschäftsführerin der IHK-Region Stuttgart, Susanne Herre, unterstützt die geplante Änderung. Das sei ein mutiger Schritt zum Bürokratieabbau und sollte Beispielcharakter bekommen, sagte sie. „Es wäre eine massive Erleichterung sowohl für die ausschreibenden Stellen als auch für die Betriebe, die sich um Aufträge bewerben. Damit könnten auch viele kleine und mittelständische Betriebe wieder Angebote abgeben, ohne mit dem unglaublichen Formalismus des Ausschreibungsrechts belastet zu werden.“

© dpa-infocom, dpa:240722-930-180568/1

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