Kevin Berling wollte an seinem Geburtstag einfach nur zur Arbeit gehen und seine Aufgaben erledigen. Doch sein Arbeitgeber hatte andere Pläne: Ballons, Snacks und Gesang. Dabei hatte Berling extra noch darum gebeten, dass für ihn keine Feier organisiert werden möge. Im Zentrum der Aufmerksamkeit zu stehen, bedeute für ihn "großen Stress".
Als die Party wider Willen stattfand, bekam er eine Panikattacke. Doch statt sich zu entschuldigen, stellten ihn seine Vorgesetzten zur Rede und warfen ihm vor, er nehme den Kollegen jeden Spaß, wenn er sich so verhalte. Dieser emotionale Druck habe zu einer weiteren Panikattacke geführt, sagt Berling. Die Reaktion seines Arbeitgebers: Er warf ihn wegen ungebührlichen Verhaltens raus. Berling zog vor Gericht und bekam nun vorerst recht. Eine Jury am Kenton County District Court in Kentucky sprach ihm insgesamt 450 000 US-Dollar zu, unter anderem wegen der erlittenen Scham und der emotionalen Belastung. Das Unternehmen kann die Entscheidung noch anfechten.
Die Sehnsucht nach Ablenkung vom Arbeitsalltag scheint auch in deutschen Büros sehr groß zu sein. Begrüßungen und Abschiede, Geburtstage und Hochzeiten: Hauptsache, es gibt Sekt und Kuchen. Hierzulande kommt noch der irritierende Anspruch hinzu, das Geburtstagskind habe selbst für die Verpflegung zu sorgen. Wenn dann die Kollegen im Raum herumstehen, sich Kuchenkrümel aufs Hemd rieseln lassen und nach wenigen Minuten nicht mehr so recht wissen, worüber sie noch reden sollen, wird klar, dass das sogenannte "lockere Beisammensein" oft vor allem eines nicht ist, nämlich locker.
Ein soziales Miteinander abseits der eigentlichen Arbeit kann durchaus dazu führen, dass Abteilungen oder Teams besser funktionieren, zeigen Untersuchungen. Doch es gibt nun einmal viele Menschen, die lieber in Ruhe gelassen werden wollen, selbst wenn sie Geburtstag haben. Für Introvertierte, oder, viel schöner: "Drinnies", die nicht so gern in die Welt hinausgehen und im Mittelpunkt stehen, kann der soziale Druck der angeordneten Arbeitsheiterkeit die pure Qual sein. Besonders, wenn man selbst auch noch ungern morgens um neun zum Piccolo greift, dafür aber nur verständnisloses Kopfschütteln erntet.
Alkohol am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten
Vielleicht ist Letzteres aber auch ein Relikt vergangener Zeiten. Da werden ja gern Geschichten kolportiert, nach denen gewisse Kollegen jeden noch so abwegigen Anlass genutzt hätten, um ihn in der Mittagspause in der nahe gelegenen Weinstube zu begießen. Die zweite Hälfte des Arbeitstages ging dann in bester Stimmung recht flott von der Hand.
Die Gesetze lassen viel Freiraum für Feierlichkeiten auf der Arbeit. Selbst Alkohol ist nicht grundsätzlich verboten. Die Grenzen setzt eher das jeweilige Unternehmen. Es kann Feiern während der Arbeitszeit untersagen, ebenso den Alkoholkonsum. Je nach Branche können dessen Folgen schließlich unterschiedlich gravierend sein: Die beschwipst befüllte Excel-Tabelle lässt sich am nächsten Morgen noch fix korrigieren. Gefährliche Maschinen sollte man lieber von vornherein nur mit klarem Kopf bedienen. Zumal die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass die Versicherung bei einem Arbeitsunfall nicht zahlt, wenn Alkohol im Spiel ist.
