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Bürgerschaft - Hamburg:Unterschiedliche Reaktionen auf "Cum-Ex"-Entscheidung

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Hamburg (dpa/lno) - In den Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit sogenannter "Cum-Ex"-Geschäfte zu unterschiedlichen Reaktionen geführt. Im rot-grünen Regierungslager war von einer "schallenden Ohrfeige" für die Hamburger Warburg Bank die Rede. Die Opposition sieht weiterhin vor allem die Frage offen, ob von der Hamburger Finanzbehörde bei der Bank zunächst nicht eingeforderte Steuergelder die Folge einer politischen Einflussnahme führender SPD-Politiker waren.

"Wie konnte so etwas in Hamburg passieren, während überall sonst in Deutschland der Fiskus die Rückforderung betrieb?", fragte der Sprecher der CDU im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur "Cum-Ex"-Affäre, Götz Wiese. "Fest steht bislang nur: Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz und der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher tragen dafür die rechtliche und politische Verantwortung." Bundesfinanzminister Scholz hatte vor dem Ausschuss jede Einflussnahme zurückgewiesen. Tschentscher, sein Nachfolger im Bürgermeisteramt, soll im Dezember vor dem PUA erscheinen.

Für den Obmann der Linken im Ausschuss, Norbert Hackbusch, ist mit dem Urteil klar: "All die Aktivitäten des Finanzamtes und der Finanzbehörde Hamburg zugunsten der Warburg-Bank waren falsch." Zu klären sei deshalb, ob die Aktivitäten der Finanzbehörde in den Jahren 2016 bis 2020 "reine Schusseligkeit" waren, oder "gab es doch einen Einfluss zugunsten der verurteilten Warburg-Bank, damit die ihre gestohlenen Millionen behalten kann?"

Von einer "Klatsche für die kriminellen Geschäfte der Banken", sprach der AfD-Abgeordnete im PUA, Alexander Wolf.

Der Obmann der SPD im PUA, Milan Pein, nannte das Urteil eine gute Nachricht für die Steuerzahler. "Für Hamburg bedeutet dies, dass die Warburg Bank alle Gelder, die sie durch Cum-Ex-Geschäfte erwirtschaftet hat, zurückzahlt und dem Staat kein Schaden entstanden ist." Sein Grünen-Kollege Farid Müller begrüßte das Urteil als "schallende Ohrfeige für die Warburg Bank". Die von der Bank im Untersuchungsausschuss "dargestellte Opferrolle ist seit heute Geschichte". Opfer sei nicht die Bank, "Opfer sind die ehrlichen Steuerzahler*innen, die um viele Millionen Euro geprellt wurden".

Der BGH hatte eine Revision der Bank gegen eine Einziehungsentscheidung des Bonner Landgerichts über mehr als 176 Millionen Euro verworfen.

© dpa-infocom, dpa:210728-99-581910/3

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