Bürgerschaft - Hamburg:Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizei: Gesetz

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Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwochabend ein Gesetz zur Kennzeichnungspflicht der Bereitschaftspolizei bei Einsätzen beschlossen. "Heute beschließen wir endgültig die individuelle Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einheiten", sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Antje Möller. "Die individuelle Erkennbarkeit von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz ist längst Alltag geworden und wurde durch das Bundesverwaltungsgericht rechtlich geklärt." Die jahrelange Umsetzung in der Hälfte aller Bundesländer zeige, dass es keine negativen Erfahrungswerte damit gebe.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sören Schumacher, betonte, die Erkenntnisse im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht würden in den ersten zwei Jahren evaluiert und die Ergebnisse der Bürgerschaft vorgelegt.

Die individuellen und anonymisierten Kennzeichnungen seien Teil des rot-grünen Koalitionsvertrages gewesen und seien von den Grünen schon seit langem gefordert worden, betonte die Grünen-Abgeordnete Möller. Nach den Krawallen während des G20-Gipfels in Hamburg 2017 hatte die Diskussion zur Kennzeichnungspflicht noch einmal an Fahrt aufgenommen.

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