Bürgerschaft - Hamburg:FDP fordert gesetzliche Regelungen für digitales Erbe

Hamburg (dpa/lno) - Die FDP will sich in der Hamburgischen Bürgerschaft und im Bundestag für eine Stärkung der Rechte von Erben am digitalen Nachlass einsetzen. Es müsse sichergestellt werden, dass Hinterbliebene Zugang zu den Daten der Gestorbenen erhielten, sagten die Vorsitzende der Bürgerschaftsfraktion, Anna von Treuenfels-Frowein, und die Verbraucherschutzexpertin der Bundestagsfraktion, Katharina Willkomm, der Deutschen Presse-Agentur.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Die FDP will sich in der Hamburgischen Bürgerschaft und im Bundestag für eine Stärkung der Rechte von Erben am digitalen Nachlass einsetzen. Es müsse sichergestellt werden, dass Hinterbliebene Zugang zu den Daten der Gestorbenen erhielten, sagten die Vorsitzende der Bürgerschaftsfraktion, Anna von Treuenfels-Frowein, und die Verbraucherschutzexpertin der Bundestagsfraktion, Katharina Willkomm, der Deutschen Presse-Agentur.

"In unserer zunehmend digitalisierten Welt hinterlassen wir über den Tod hinaus Daten. Diese gehen nach deutschem Erbrecht komplett auf die Erben über, die jedoch oftmals gar nicht wissen, bei welchen Diensten der Verstorbene registriert war", sagte von Treuenfels. Auch ignorierten die Betreiber der häufig im Ausland sitzenden Online-Dienste die Rechte der Erben.

"Forscher prognostizieren, dass bis zum Ende dieses Jahrhunderts mindestens 1,4 Milliarden Nutzerprofile zu Verstorbenen gehören werden", heißt es in entsprechenden Anträgen der Fraktionen für Bundestag und Bürgerschaft. Umfragen zeigten zudem, dass nur acht Prozent der Befragten für Hinterbliebene Zugangsdaten zu allen Diensten und Online-Konten hinterlegt hätten.

"Wir Freie Demokraten wollen deshalb das deutsche Erbrecht ans digitale Zeitalter anpassen", sagte von Treuenfels. "Nutzer von Online-Konten sollen selbst bestimmen können, was im Todesfall mit ihren Daten geschehen soll. Dazu sollen die Betreiber - wie einige es bereits tun - Werkzeuge für die Nutzer bereitstellen und sie auch aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen." Erben sollten zudem Möglichkeiten erhalten, ihre Auskunfts- und Zugriffsrechte durchzusetzen.

Dazu müsse auch das AGB-Recht angepasst werden, sagte Willkomm. "Klauseln sollen von vornherein unwirksam sein, wenn sie den Erben den Eintritt in die laufenden Rechtsverhältnisse versagen oder diese als mit dem Tod des Nutzers für beendet erklären."

Zum Nachweis des Todesfalls müsse Online-Anbietern in Zukunft die Vorlage von Kopien oder Scans der Sterbeurkunden und Erbscheine genügen. "Wir setzen uns auch dafür ein, dass die Regelungen zum digitalen Nachlass europaweit anwenderfreundlich harmonisiert werden. Das erleichtert nicht nur den Bürgern die Bewältigung eines Todesfalls, sondern hilft auch den Dienstanbietern bei der Programmierung ihrer Produkte."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: