Bürgerschaft - Hamburg:Corona-Maßnahmen: Bürgerschaft soll stärker beteiligt werden

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Der Hamburger Senat soll die Bürgerschaft künftig stärker an Beschlüssen über Corona-Maßnahmen beteiligen. Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Der Hamburger Senat soll die Bürgerschaft künftig stärker an Beschlüssen über Corona-Maßnahmen beteiligen. Das sieht ein am Mittwoch veröffentlichter interfraktioneller Entwurf von SPD, Grünen und CDU für ein Hamburger Pandemiegesetz vor, der in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 16. Dezember beraten werden soll. Danach müssen Rechtsverordnungen und deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Bürgerschaft künftig innerhalb von 24 Stunden nach Beschluss zugeleitet werden. Zudem muss der Senat die Bürgerschaft über zwischen Bund und Ländern vereinbarte Maßnahmen informieren.

Der Senat soll laut dem Entwurf seine Entscheidungen auch der Bürgerschaft zur Beratung vorlegen. Dabei kann die Bürgerschaft diese zur Kenntnis nehmen oder durch einen sogenannten "verordnungsvertretenden Gesetzesbeschluss" ersetzen. Das neue Pandemiegesetz soll laut Entwurf zum 31. Dezember in Kraft treten.

Während die rot-grünen Regierungsfraktionen und die CDU in dem Gesetz eine Stärkung der Mitspracherechte des Parlaments sehen, sprach die Linke von einer "Mogelpackung", da es im Wesentlichen Informationspflichten regele.

Der Senat habe mit seinem "schnellen und entschlossenen Handeln" dafür gesorgt, dass Hamburg die akute Corona-Phase sehr gut überstanden habe, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf. Dennoch sei es gut, die Beteiligung der Bürgerschaft in dem Pandemiegesetz klar zu regeln. "Es ist eine selbstbewusste Vorlage der Bürgerschaft und es ist gut, dass wir zwischen Regierungsfraktionen und der CDU, als größter Oppositionsfraktion, hierüber Einigkeit erzielen konnten."

Die Pandemie drohe auch ein Stresstest für die parlamentarische Demokratie zu werden, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jennifer Jasberg. "Wir brauchen die Auseinandersetzung zu anstehenden und bereits beschlossenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in den bürgerschaftlichen Gremien."

Das Pandemiegesetz "stärkt unser Parlament insgesamt", sagte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. "Damit ist eine umfassende Kontrolle des Senats durch die Bürgerschaft möglich."

Das alles klinge sehr gut, sei aber "reine Augenwischerei", erklärte Linksfraktionschefin Sabine Boeddinghaus. "Die Bürgerschaft erfährt von Verordnungen oder Änderungen ohnehin zeitnah, denn sie werden angesichts der dynamischen Lage mit heißer Nadel gestrickt und dann verkündet." Einen verordnungsvertretenden Gesetzesbeschluss könne die Bürgerschaft laut Grundgesetz ohnehin fassen. "Dazu bedarf es keines Antrags und auch keines "Gesetzes über die Parlamentsbeteiligung"."

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