Bürgerschaft - Hamburg:Bürgerschaft verabschiedet neues Grundsteuermodell

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Hamburg (dpa/lno) - Hamburg bekommt 2025 eine neue Grundsteuer. Die Hamburgische Bürgerschaft verabschiedete am Mittwoch mehrheitlich das vom rot-grünen Senat vorgelegte sogenannte Wohnlagenmodell, bei dem bei der Berechnung der Grundsteuer auch Nutzungsart und Wohnlage einbezogen werden. Hamburg weicht damit vom Flächenmodell des Bundesfinanzministers und früheren Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) ab. Die Bundesregierung hat den Ländern über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht. Insgesamt soll die Grundsteuer mit einem Gesamtvolumen von etwa 500 Millionen Euro sowohl im Gewerbe- wie im Wohnbereich aufkommensneutral bleiben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bislang geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Nach Auffassung des Senats ist das Hamburger Gesetz auf den großen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zugeschnitten, indem die neue Grundsteuer das Wohnen begünstigt und bei der Bemessungsgrundlage nach Flächengrößen und Wohnlagen unterscheidet und nicht nur nach den Bodenrichtwerten geht. Für leerstehende baureife Grundstücke, die aus Spekulationsgründen unbebaut bleiben, soll künftig eine höhere Grundsteuer C erhoben werden.

Im kommenden Jahr sollen Grundstücksbesitzer nun eine neue Feststellungserklärung abgeben, in der neben Name und Steuer-ID nur die sogenannte Belegenheit, also die Nutzung, die Grundfläche sowie die Wohn- und Nutzfläche der Gebäude anzugeben sind. Anhand der Daten wird dann der hamburgweite Hebesatz ermittelt und 2024 bestimmt, der dann über die tatsächliche Höhe der Steuer entscheidet.

© dpa-infocom, dpa:210818-99-887976/2

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