Süddeutsche Zeitung

Bürgerrechte:Warum die SPD von der SPD lernen muss

Teile der SPD tun sich schwer mit dem Wort "Bürgerrechte". Während der Hamburger Innensenator von der SPD ganze Stadtteile zu Sonderrechtszonen erklärt, stemmt sich Bundesjustizminister Maas - ebenfalls SPD - gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Als seinerzeit der unselige Rechtspopulist Ronald Barnabas Schill Innensenator in Hamburg war, tat sich dort auf Seiten der SPD der Nachwuchspolitiker Michael Neumann, damals beurlaubter Oberleutnant, als dessen Gegenspieler hervor. Weil Schill ein skurriler politischer Vogel mit spinösen und bizarren Ideen war, hatte es der junge Neumann leicht, sich als rechtsstaatliche Alternative zu präsentieren.

Nun, ein gutes Jahrzehnt später, ist Michael Neumann selbst Hamburger Innensenator - und betreibt eine Politik, der man, vorsichtig gesagt, ein stärkeres rechtsstaatliches Bewusstsein wünschen möchte. Neumanns Anti-Flüchtlingspolitik könnte aus den wildesten Zeiten der CSU stammen. Und die Art und Weise, wie Neumann nach den Hamburger Krawallen das Polizeirecht auslegen und ausführen lässt, sucht in Deutschland seinesgleichen.

Kleiner Ausnahmezustand ohne richterliche Genehmigung

Polizeirecht ist Landesrecht. Das Hamburger gehört zu den besonders scharfen Polizeirechten in Deutschland: Es bietet unter anderem die Möglichkeit, "in einem bestimmten Gebiet" jede Person überall und jederzeit anzuhalten und zu durchsuchen. Die Polizei darf also dort, wo sie das für notwendig hält, den kleinen Ausnahmezustand ausrufen, ohne dass ein Richter das genehmigen müsste. Das Hamburger Gesetz ermächtigt die Polizei zur Selbstermächtigung. Es stammt aus dem Jahr 2005, also aus der Zeit der Alleinregierung der CDU in Hamburg.

Details regelt das Gesetz nicht. Für die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes spricht daher wenig. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat zur zurückhaltenden Auslegung des Gesetzes gemahnt. Der Hamburger SPD-Innensenator praktiziert das Gegenteil: Er lässt ganze Stadtteile zu "Gefahrengebieten", also zu Sonderrechtszonen erklären. In diesen Gebieten ist der Bürger immer und überall polizeipflichtig; er muss sich stets und ohne dafür Anlass gegeben zu haben, polizeiliche Maßnahmen gefallen lassen; über ganze Gebiete wird also der Schleier der Schleierfahndung gelegt. Und dieser Schleier weht, wo der Innensenator gerade will.

Flickenteppich aus Gefahrengebieten

Würde das Hamburger Beispiel Schule machen, wäre die Bundesrepublik alsbald ein Flickenteppich aus immer neuen Sonderrechtszonen und Gefahrengebieten mit allen möglichen Einschränkungen der Bürgerrechte. Da sei das Bundesverfassungsgericht vor - und vielleicht auch der neue SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas. Während in Hamburg der SPD-Innensenator ohne jeden Verdacht auf jeden Bürger zugreift, will in Berlin der SPD-Bundesjustizminister just dieses verhindern. Der SPD-Politiker Neumann propagiert verdachtsunabhängige Kontrollen und lässt diese in Hamburg umfassend exekutieren; der SPD-Politiker Maas dagegen versucht, die Einführung der verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten auf Vorrat abzuwenden.

Maas will der SPD offenbar wieder das Buchstabieren des Wortes "Bürgerrechte" beibringen. Wie schwer das ist, zeigen die Hamburger Eskapaden.

Bei seinem Alphabetisierungsversuch hat der neue Bundesjustizminister den Koalitionsvertrag, den die CDU/CSU mit der SPD geschlossen hat, gegen sich. Die SPD hat sich darin allen Ernstes, ungeachtet der geheimdienstlichen Datenaufsaug-Programme der NSA, zur Wiedereinführung einer üppigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Die Tinte des Vertrags war freilich noch nicht trocken, als aus dem EU-Gerichtshof zu Luxemburg die Kunde kam, dass die Richter dort die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zerreißen oder grundlegend verändern werden. Damit ändert sich die Geschäftsgrundlage des Koalitionsvertrages. Es wäre nun gut, wenn der Justizminister bei seinem bürgerrechtlichen Lehr- und Lernprogramm rasche Hilfe aus Luxemburg erhielte.

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Quelle:
SZ vom 7.1.2014/dd
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