Bürgerkrieg:Einsatz in Syrien wäre rechtswidrig

Die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eindeutig: Die Bundeswehr dürfte nur nach UN-Beschluss eingreifen.

Von Daniel Brössler und Mike Szymanski, Berlin

Die Beteiligung der Bundeswehr an Vergeltungsschlägen nach einem möglichen Einsatz von Giftgas durch das syrische Regime wäre nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aller Voraussicht nach völkerrechtswidrig. Somit wäre es auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Zu dieser Einschätzung kommt eine Expertise des Dienstes. Auch nach einem Einsatz von Chemiewaffen müsste der Einsatz von Gewalt zwingend durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates legitimiert werden. Dies könne aber aufgrund der russischen Beteiligung am Krieg aufseiten des Regimes als "nahezu ausgeschlossen" gelten. Russland kann im Sicherheitsrat jede Resolution per Veto stoppen.

Das Bundesverteidigungsministerium hatte am Montag die Prüfung möglicher Szenarien für eine deutsche Beteiligung an Schlägen der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen das syrische Regime bestätigt. Ein solcher Einsatz der Bundeswehr wird von der SPD kategorisch abgelehnt. CDU und CSU zeigen sich dafür offen. So sprach sich der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen, dafür aus, solch einen Einsatz zu erwägen. Wenn es darum gehe, "einen neuen schrecklichen Giftgasangriff mit massenhafter Wirkung auf die Zivilbevölkerung zu verhindern, sollte sich Deutschland dem nicht verschließen", sagte Röttgen den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wären Vergeltungsschläge auch nach einem Einsatz von Giftgas nicht als "humanitäre Intervention" zu rechtfertigen. Das Konzept der sogenannten Schutzverantwortung war von Großbritannien nach Raketenangriffen auf Ziele in Syrien im April als Rechtfertigung angeführt worden. Dieses sei aber bis heute "völkerrechtlich ausgesprochen umstritten", heißt es in der Expertise. Schon in einer früheren Analyse hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die von den USA, Großbritannien und Frankreich am 14. April durchgeführten Schläge als völkerrechtswidrig eingestuft. Präventiven Schlägen widmet sich das aktuelle Papier nicht. "Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein", heißt es aber. "Wir müssen gemeinsam mit anderen Nationen alle außenpolitischen Möglichkeiten nutzen, um eine weitere menschliche Katastrophe in Syrien zu verhindern. Ohne völkerrechtliche Grundlage ist eine deutsche Beteiligung an Militärschlägen völlig ausgeschlossen", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler.

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