Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig geringere Leistungen bekommen. Statt des Bürgergelds sollen es die gleichen wie bei Asylbewerbern sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zuerst berichtete die Bild-Zeitung über die Einigung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt etwa der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld sind es 563 Euro.
Das Ziel dieses sogenannten Rechtskreiswechsels ist es laut Regierung, die Rechtslage vor dem 31. Mai 2022 wiederherzustellen: Für Flüchtlinge mit Schutzstatus nach der sogenannten EU-Massenzustrom-Richtlinie soll wie bereits bis dahin das Asylbewerberleistungsgesetz gelten. Betroffen sind alle Hilfsbedürftigen, die erstmals nach dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Richtlinie erhalten haben.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD den Schritt verabredet. Verhandelt wurde dem Vernehmen nach noch über die damit verbundenen Arbeitsmarkt-Regelungen: Wer noch keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, dies aber könnte, soll verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen. „So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert“, heißt es in dem Gesetzentwurf.Die Neuregelung soll nach Angaben aus Regierungskreisen kommende Woche im Bundeskabinett grünes Licht bekommen.

