BürgergeldreformEx-Sozialrichter: Alle Leistungen zu streichen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar

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Beim Bürgergeld will die Bundesregierung stärker sanktionieren, wenn Pflichten verletzt werden.
Beim Bürgergeld will die Bundesregierung stärker sanktionieren, wenn Pflichten verletzt werden. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Es ist eine heikle Entscheidung der Regierung: Die neue Grundsicherung erlaubt wieder, die Zahlung von Bürgergeld komplett einzustellen. Setzt sich Schwarz-Rot über ein Karlsruher Urteil hinweg?

Von Bastian Brinkmann, Berlin

Union und SPD haben sich getraut, was lange ausgeschlossen wurde: Sie wollen Langzeitarbeitslose wieder stärker mit Sanktionen dazu bringen, zu arbeiten. Selbst sogenannte Totalsanktionen, bei denen überhaupt kein Geld mehr gezahlt wird, sollen einfacher möglich sein. Das war in der politischen Debatte jahrelang ein Tabu – wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019. Das hatte damals geltende Sanktionen von 60 Prozent für zu hart erklärt. Seitdem gab es für viele Politiker auf die Frage nach Totalsanktionen nur eine Antwort: Das gehe nicht wegen Karlsruhe. Geht es nun plötzlich doch?

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SZ PlusVon Roland Preuß (Text) und Julia Schubert (Infografik)

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