Abschied von Hartz IV:Vom Bürgergeld und dem Lohn der Arbeit

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Eigentlich sollte die Bundesagentur für Arbeit 1,5 Milliarden Euro zum Haushalt beisteuern. Das muss sie nun offenbar doch nicht. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Der Bundestag stimmt über die wichtigste Sozialreform der Ampel ab, die Union geht auf die Barrikaden. Worum wird gestritten und was sagen betroffene Bürger dazu?

Von Benedikt Peters und Roland Preuß

An diesem Donnerstag wird es im Bundestag hoch hergehen: Bundesregierung und Union streiten über das Bürgergeld, das Hartz IV zum 1. Januar ablösen soll. Im Raum stehen Fake-News-Vorwürfe und die Sorge, ob sich Arbeiten künftig überhaupt noch lohnt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie unterscheidet sich das Bürgergeld von Hartz IV?

Mit dem Bürgergeld will der Staat ein freundlicheres Gesicht zeigen und Ersparnisse stärker schonen. Insbesondere die Kanzlerpartei SPD will so das Erbe der Agenda 2010 hinter sich lassen, das ihr nach Ansicht weiter Teile der Partei geschadet hat. Im Vergleich zu Hartz IV soll es für die Leistungsbezieher künftig mehr Geld geben, der Regelsatz soll von 449 auf 502 Euro steigen, also um etwa elf Prozent.

In der sogenannten Karenzzeit, den ersten zwei Jahren, in denen man Bürgergeld bezieht, übernimmt der Staat die Kaltmiete oder Raten für das Eigenheim künftig in unbegrenzter Höhe sowie grundsätzlich auch die Heizkosten. Wer ins Bürgergeld rutscht, wird dann zumindest anfangs nicht mehr zu einem Umzug gezwungen, egal wie groß und teuer die Wohnung ist. Die Idee dahinter: Die Menschen sollen sich auf ihre Jobsuche konzentrieren können, statt sich mit der Wohnungssuche herumzuschlagen.

Außerdem dürfen Bürgergeldempfänger deutlich mehr Vermögen behalten: In der Karenzzeit sind es 60 000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt sind 30 000 Euro erlaubt. Einen dritten Unterschied gibt es bei den Sanktionen. In den ersten sechs Monaten - der sogenannten Vertrauenszeit - kann Empfängern bis zu zehn Prozent des Bürgergelds gekürzt werden, etwa, wenn sie wiederholt Termine beim Jobcenter verpassen. Nach den sechs Monaten kann es dann zum Beispiel Kürzungen von 20 oder 30 Prozent geben, wenn jemand eine zumutbare Stelle nicht antritt. Die Sanktionsregeln bei Hartz IV sind schärfer.

Zudem will die Koalition Bürgergeldbeziehern häufiger eine Aus- oder Weiterbildung ermöglichen, statt die Menschen möglichst rasch auf Stellen zu vermitteln, die oft Aushilfsjobs sind. Für Fortbildung soll es einen monatlichen Bonus geben. Zudem sollen Bürgergeldbezieher mehr von dem Geld behalten dürfen, das sie sich dazuverdienen, etwa durch einen Minijob. Bisher müssen sie bis zu 80 Prozent von jedem zusätzlich verdienten Euro abgeben.

Was sind die Streitpunkte zwischen Ampel und Union?

CDU und CSU kritisieren vor allem die Karenzzeit und die Vertrauenszeit. Durch die Vertrauenszeit würden Menschen nicht mehr angemessen gefordert und sechs Monate lang zu sehr geschont, argumentieren Unionspolitiker. Durch die Karenzzeit würden zu hohe Vermögen zu lange nicht herangezogen, so der zweite Kritikpunkt. Damit würden Menschen mit niedrigem Einkommen Arbeitslose finanzieren, die mitunter über ein sechsstelliges Barvermögen verfügten - das sie nicht antasten müssten. Außerdem führt die Union ins Feld, dass sich Arbeiten im Bürgergeld nicht mehr lohne.

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Hat man als Bürgergeld-Empfänger mehr als jemand, der arbeiten geht?

Das kommt darauf an. Berechnungen des DGB und auch von Wirtschaftsforschungsinstituten kommen zum Ergebnis: In der Regel hat man mehr, wenn man arbeitet. Die Rechenmodelle sind kompliziert, die Ergebnisse individuell, weil viele Elemente berücksichtigt werden müssen, etwa zusätzliche Leistungen für Kinder, das neue Wohngeld oder auch die Miete. Diese kann in München sehr viel höher sein als etwa in Görlitz. Gerade bei Eltern mit mehreren Kindern, sagen Fachleute, kann Arbeiten rein finanziell gesehen wenig attraktiv sein. Viele Menschen gingen aber trotzdem arbeiten, weil sie dadurch eine Aufgabe haben - auch jenseits der Familie.

Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Reform verzögert?

Derzeit sieht es sehr danach aus. Die Ampelkoalition und die Union haben sich in einem Streit zu den genannten Punkten verhakt. Die Fraktionen der Regierungsparteien im Bundestag haben an dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits Änderungen vorgenommen und sind damit der Union entgegengekommen. So werden Heizkosten in der Karenzzeit zum Beispiel nicht mehr automatisch vom Jobcenter übernommen, sondern nur noch, wenn sie "angemessen" sind. Wer zu viel heizt, muss also Mehrkosten selbst tragen.

CDU und CSU reichen diese Änderungen jedoch nicht. Sie haben angekündigt, das Bürgergeldgesetz im Bundesrat abzulehnen und damit aufzuhalten, denn dort müssten auch Bundesländer zustimmen, in denen CDU oder CSU mitregieren. In diesem Fall müsste weiter verhandelt werden.

Die Ampelparteien werfen der Union vor, mit falschen Zahlen Fake News zu verbreiten. Stimmt das?

Die CSU hatte Beispielrechnungen unter Berufung auf Focus Online in sozialen Medien verbreitet, die offenbar irreführend sind. Demnach hätte eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener, der Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, 783 Euro weniger als die gleiche Familie, die Bürgergeld erhält.

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Doch dabei sind wichtige Sozialleistungen für die Familie mit Arbeitseinkommen wie Kinderzuschuss und das Wohngeld nicht berücksichtigt. Das Wohngeld soll kräftig erhöht werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erstellte eine Gegenrechnung, die solche Elemente berücksichtigt. Demnach hat die Familie mit Verdiener am Ende 731 Euro mehr in der Tasche als diejenigen im Bürgergeld.

Was sagen künftige Bürgergeld-Bezieher zu der Reform?

Zum Beispiel Thomas Wasilewski aus Mönchengladbach, 59 Jahre alt, wird künftig Bürgergeld erhalten. Wegen eines Herzleidens ist er berufsunfähig, die fünfköpfige Familie lebt von Hartz IV. "Der Streit zwischen Bundesregierung und Union lenkt vom Wesentlichen ab", sagt er. Die allermeisten Bezieher hätten wie er kein Schonvermögen und seien auch nicht von Sanktionen betroffen. "Das wesentliche Problem ist die Erhöhung um nur etwa 50 Euro", sagt Wasilewski. "Das ist einfach zu wenig."

Lebensmittel zum Beispiel seien nicht um zehn, sondern um bis zu 30 Prozent teurer geworden. Oder die Stromkosten: Die Sätze sähen für seine Familie 120 Euro monatlich dafür vor, sagt Wasilewski. Bis Anfang des Jahres habe das funktioniert. "Jetzt sparen wir monatlich ein Zehntel unseres Stromverbrauchs ein. Trotzdem zahlen wir 194 Euro - und müssen uns die Differenz vom Mund absparen." Er sieht es wie die Sozialverbände: Die fordern, der Regelsatz müsse um 200 Euro steigen.

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