Neue Gesetze:Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen

Jetzt ist es endgültig entschieden: Das Bürgergeld löst von Januar an Hartz IV ab. Außerdem gibt es Beschlüsse zur AKW-Verlängerung, zum Triage-Gesetz und zum Wohngeld.

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag das Bürgergeld endgültig beschlossen. Für mehr als fünf Millionen Erwachsene und Kinder in der bisherigen Hartz-IV-Grundsicherung werden damit unter anderem die monatlichen Zahlungen ab Jahresanfang erhöht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt dann monatlich 502 Euro und damit 53 Euro mehr als bisher. Auch Paare und Kinder erhalten mehr Geld. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: "Wir lassen heute Hartz IV hinter uns und schaffen ein neues System."

Die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat waren nötig, weil der Vermittlungsausschuss den bereits im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf in einigen Punkten verändert hatte.

Wesentliche Teile der Reform sollen erst zum 1. Juli in Kraft treten: So sollen die Jobcenter mit jeder und jedem betroffenen Arbeitslosen einen Kooperationsplan aufstellen, in dem der vorgesehene Weg zurück zu regulärer Arbeit festgelegt wird.

Die CDU/CSU-Opposition hatte gegenüber der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP durchgesetzt, dass Jobcenter Betroffene bei Pflichtverletzungen stärker und früher als ursprünglich geplant mit Leistungskürzungen sanktionieren können. Außerdem sollen Leistungsbeziehende nur 40 000 Euro an eigenem Vermögen behalten dürfen. Ursprünglich waren 60 000 Euro vorgesehen gewesen.

Bundestag beschließt Etat für 2023

Der Bundestag beschloss am Freitag außerdem den Etat für das Jahr 2023. Im Kampf gegen die Energiekrise nimmt der Bund im kommenden Jahr Kredite von rund 45 Milliarden Euro auf. Im Etat von Finanzminister Christian Lindner (FDP) wird erstmals nach drei Ausnahmejahren die Schuldenbremse wieder eingehalten. Wegen der schlechten Konjunkturerwartung sind trotzdem Kredite erlaubt.

Insgesamt hat der Bundeshaushalt 2023 ein Volumen von 476,29 Milliarden Euro. Große Posten haben mit den Folgen des Ukraine-Kriegs und den hohen Preisen für Gas, Strom und Lebensmittel zu tun. Lindner räumte ein, die Rücklagen seien nahezu aufgebraucht. Der Haushalt für 2024 werde daher auch ungleich schwieriger als dieser.

Die Beschlüsse des Bundesrats im Überblick

Der Bundesrat hat am Freitag noch weitere Entscheidungen getroffen:

  • Inflationsausgleich bei der Einkommensteuer. Die sogenannte kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, wird im kommenden Jahr ausgeglichen. Bund, Länder und Gemeinden verzichten damit 2023 auf Steuereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro. Die Bundesregierung will so 48 Millionen Bürger steuerlich entlasten. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt um 561 Euro auf dann 10 908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen von 58 597 Euro greift, ist im kommenden Jahr erst ab 62 827 Euro fällig. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent tastet die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.
  • Befristeter Weiterbetrieb von drei Atomkraftwerken. Angesichts der Energiekrise und der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine bleiben drei Kraftwerke - Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland in Lingen - bis zum 15. April 2023 am Netz. Eigentlich sollten die drei letzten Meiler für den Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland am 31. Dezember dieses Jahres vom Netz gehen. Am Atomausstieg soll sich nichts ändern. Im Gesetz ist festgelegt, dass für den Weiterbetrieb nur die noch vorhandenen Brennstäbe zu nutzen sind.
  • Erhöhung des Kindergeldes. Zum 1. Januar steigt der Zuschuss für das erste, zweite und dritte Kind auf 250 Euro pro Monat. Ab dem vierten Kind und für jedes weitere gibt es bereits heute 250 Euro. Mit der Erhöhung entfällt die bisherige Staffelung nach Zahl der Kinder. Derzeit bekommen Eltern für das erste und zweite Kind 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro im Monat.
  • Neue Wohngeldreform. Wohngeld-Empfänger können im kommenden Jahr mit höheren Zahlungen rechnen. Im Durchschnitt wird der Mietzuschuss für Haushalte mit kleinen Einkommen damit ab Januar von 180 Euro auf 370 Euro im Monat steigen. Die Zahl der gegenwärtig etwa 600 000 unterstützten Haushalte soll sich dem Gesetz zufolge auf rund zwei Millionen mehr als verdreifachen. Künftig werden bei der Berechnung des Wohngeldes auch die Heizkosten und die Ausgaben für Warmwasser berücksichtigt. Mit einem Zuschlag werden außerdem Mieterhöhungen infolge energetischer Sanierungen berücksichtigt. Das Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinen Einkommen wie Geringverdiener und Rentner. Wie es berechnet wird, hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie hoch die Mieten dort sind und wie viele Personen im Haushalt leben.
  • Aufteilung der Klimaabgabe zwischen Mietern und Vermietern. Bisher können die Vermieter die seit Anfang 2021 anfallende CO₂-Abgabe auf Heizöl und Erdgas vollständig auf die Mieter umlegen. Künftig sollen die Zusatzkosten in einem Stufenmodell so auf Mieter und Vermieter verteilt werden, dass Mieter einen Anreiz zum Energiesparen und Vermieter einen Anreiz für bauliche Verbesserungen wie eine moderne Heizung oder mehr Dämmung haben.
  • Zustimmung zum Triage-Gesetz. Bei der Zuteilung knapper Krankenhausbetten in einer Pandemie darf künftig nur die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ausschlaggebend für die Entscheidung sein. Der Bundesrat ließ das sogenannte Triage-Gesetz passieren, das Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung schützen soll. Eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter, Geschlecht oder Herkunft wird in dem Gesetz ausdrücklich untersagt.
  • Erhöhung der Lkw-Maut. Zum Jahresanfang 2023 wird der Betrag angehoben. Die Lkw-Maut war zunächst auf den Bundesautobahnen eingeführt und später auf alle Bundesstraßen ausgeweitet worden. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 soll rund 8,3 Milliarden Euro betragen. Im vergangenen Jahr lagen sie bei rund 7,6 Milliarden Euro.

Der Bundestag hatte die Gesetze bereits beschlossen.

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