Brüssel:Die Macht des Unvermeidlichen

Warum sich die EU auf einen späteren Brexit-Termin längst eingestellt hat - einen Austrittstermin nach der Europawahl allerdings für höchst problematisch ansehen würde.

Von Alexander Mühlauer

Wenn es im Brexit-Drama so etwas wie eine begrüßenswerte Lösung gibt, dann wäre es aus EU-Sicht am ehesten diese: Theresa May gelingt es doch noch irgendwie, den Abgeordneten des britischen Unterhauses ein Ja zum fertig verhandelten Austrittsvertrag abzuringen. Die Premierministerin will das Abkommen noch vor dem EU-Gipfel in der kommenden Woche ein drittes Mal zur Abstimmung stellen. Es kann sogar sein, dass sie es danach noch einmal probiert. Doch egal wie Mays Versuche ausgehen, eines ist seit dem Votum des Unterhauses am Donnerstagabend so gut wie sicher: Um eine Verschiebung des Austritts wird die EU nicht herumkommen.

Einen Aufschub bis zu den Europawahlen hält man in Brüssel für machbar

Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass May eine Mehrheit im Unterhaus von dem Austrittsvertrag überzeugen sollte, ist der offizielle Brexit-Termin am 29. März nicht mehr zu halten. Schließlich müsste der Vertrag nicht nur ratifiziert, sondern auch in britisches Recht überführt werden. Das dauert, wenn auch nicht allzu lange. Möglich wäre daher eine Verlängerung des Austrittsprozesses bis zu den Europawahlen, die zwischen dem 23. und 26. Mai stattfinden. Dann wäre der Brexit abgeschlossen, und Großbritannien müsste nicht an den Wahlen teilnehmen. Theoretisch könnte der Brexit auch bis zur konstituierenden Sitzung des neuen EU-Parlaments am 2. Juli verschoben werden. Aber dann würde das Vereinigte Königreich de facto Europarecht brechen, da es als EU-Mitglied dazu verpflichtet ist, Europawahlen abzuhalten. Aus Sicht mancher EU-Staaten wäre das aber hinnehmbar, weil ein solcher Rechtsbruch die Funktionsweise der EU bis Anfang Juli nicht beeinträchtigen würde. Andere sind wiederum dagegen und warnen Großbritannien vor einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren mit ungewissem Ausgang.

Kommt es bis zum 29. März hingegen nicht zu einem Brexit-Deal, wird es wohl auf einen langen Aufschub hinauslaufen. May hat das britische Unterhaus darauf hingewiesen. Das ist ganz im Sinne der EU, denn eine kurze Verlängerung würde an der verfahrenen Lage nicht viel ändern, außer dass der Druck auf das Parlament in London weiter steigen würde. Kein Wunder, dass EU-Ratspräsident Donald Tusk eine Woche vor dem Gipfeltreffen sein Werben für eine lange Verschiebung öffentlich machte. Unter den 27 Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Vorstellungen, wie viel Zeit man den Briten zugestehen soll. Die Überlegungen reichen von neun bis 21 Monate. Ende 2020 würde der aktuelle EU-Haushaltsrahmen auslaufen. Auch die im Austrittsvertrag vereinbarte Übergangsphase, in der London im Binnenmarkt bliebe, würde bis dahin andauern.

Für die EU wäre eine längere Brexit-Verschiebung jedoch nicht ohne Risiko. Denn rechtlich gesehen dürfen die bei der Europawahl gewählten britischen Abgeordneten den neuen EU-Kommissionspräsidenten mitwählen. Großbritannien könnte wohl freiwillig darauf verzichten, aber gegen eine solche Entscheidung könnten britische Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Wie auch immer die Bedingungen für eine Verlängerung aussehen, eines ist gewiss: Die 27 Staats- und Regierungschefs müssten einen Brexit-Aufschub einstimmig beschließen. Zuvor wollen sie aber von May wissen, warum sie das tun sollten.

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