Süddeutsche Zeitung

Briten und der Binnenmarkt:Bloß keine Freizügigkeit

Norwegen und die Schweiz haben die Regeln des Binnenmarktes übernommen, mitsamt allen Pflichten. Doch das wollen die Briten nicht.

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Es gibt eine Errungenschaft der Europäischen Union, die selbst Brexit-Befürworter gut finden: den gemeinsamen Binnenmarkt. Diesen Zugang wollen sie ihrem Land auch nach einem EU-Austritt nicht versperren. Am liebsten würden die "Brexiteers" weiter Waren, Dienstleistungen und Kapital in die dann verbliebenen 27 Mitgliedstaaten einführen - zollfrei, versteht sich. Doch so einfach ist das nicht. Denn wer vom EU-Binnenmarkt profitieren will, muss auch die Freizügigkeit von Personen akzeptieren. So steht es im EU-Vertrag. Doch das wollen die Brexit-Verfechter auf keinen Fall. Damit würden sie ja eine Kernforderung ihres Wahlkampfes aufgeben.

Doch die Haltung der Staats- und Regierungschefs ist eindeutig: Wer die Vorteile des Binnenmarktes genießen will, muss auch alle vier Grundfreiheiten übernehmen - also auch jene der Personenfreizügigkeit. Es gibt bislang zwei Vorbilder, wie das künftige wirtschaftliche Verhältnis zwischen Großbritannien und der EU aussehen könnte: das Modell Norwegen oder das Modell Schweiz. Beide Staaten haben die Regeln des EU-Binnenmarktes übernommen - mitsamt allen Rechten und Pflichten. Das hat seinen Preis: Die Länder dürfen die Regeln nicht mitbestimmen, sie müssen umsetzen, was die Staaten der Europäischen Union verabschieden. Außerdem müssen sie Beiträge zum EU-Haushalt zahlen. Damit hören die Gemeinsamkeiten zwischen Norwegen und der Schweiz allerdings auf.

Selbst ein Freihandelsabkommen wie mit Kanada würde Jahre bis zum Abschluss brauchen

Die Regierung in Oslo hat sich entschieden, Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu sein, mit dem die EU seit 1994 in einer Freihandelszone verbunden ist. Mit dabei sind noch Island und Liechtenstein. Alle drei Länder zahlen dafür ihre Beiträge in den EU-Haushalt. Norwegen zum Beispiel überweist für den Zeitraum von 2014 bis 2021 insgesamt 2,7 Milliarden Euro nach Brüssel. Großbritannien müsste dementsprechend 83 Prozent des jetzigen Beitrags als EU-Mitglied weiter zahlen. Das entspräche etwa vier Milliarden Euro pro Jahr. "Diese Summe ist den Brexit-Befürwortern nicht zu vermitteln, das werden sie auf keinen Fall wollen", sagt ein EU-Diplomat.

Möglich wäre stattdessen das Modell Schweiz. Die Eidgenossen sprachen sich Anfang der Neunzigerjahre mit knapper Mehrheit gegen einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum aus. Bis 1999 handelten sie sieben sogenannte sektorielle Abkommen mit der EU aus - darunter auch die Personenfreizügigkeit. Das Ganze wurde dann nach jahrelangen Verhandlungen ergänzt. Im Grunde haben Bern und Brüssel so gut wie alle wirtschaftlich bedeutenden Kapitel abgearbeitet - von Luftverkehr, Lebensmitteln und Tourismus über Sicherheit bis hin zu Umwelt und Kultur. Was noch fehlt, ist eine Übereinkunft bei Finanzdienstleistungen - einem zentralen Geschäftszweig der Schweiz.

Seit die Bürger der Eidgenossenschaft aber in einem Referendum beschlossen haben, die Zuwanderung zu begrenzen, stehen die Verträge mit Brüssel plötzlich wieder infrage. Bis Februar 2017 muss die Regierung in Bern eine Lösung mit der EU finden. Und das ist seit dem Brexit-Referendum noch schwieriger geworden. "Was wir jetzt den Schweizern zugestehen, müssten wir auch den Briten geben", sagt ein Brüsseler Beamter, deshalb sei eine klare Haltung unverzichtbar. Und die heiße nun mal: Freizügigkeit von Personen ist eines der Fundamente des Binnenmarktes.

Wie auch immer die Entscheidung ausgeht, fest steht: Die Verhandlungen mit der Schweiz dauerten um einiges länger als die im Artikel 50 des EU-Vertrags vorgesehenen zwei Jahre, die nun für Großbritannien gelten würden. EU-Diplomaten gehen davon aus, dass eine neue britische Regierung deshalb einen dritten Weg versuchen wird. Möglich wäre ein Vertrag à la Ceta, dem fertig verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada. Doch auch das dauerte viele Jahre. 2009 begannen die Verhandlungen, nun liegt ein fertiger Text vor. Allerdings könnte sich der geplante Ratifizierungsprozess verzögern. Geht es nach der Mehrheit der EU-Staaten sollen zusätzlich zum Europäischen Parlament auch die nationalen Parlamente darüber abstimmen. Für einen Vertrag mit Großbritannien dürfte dann wohl das gleiche Prozedere gelten. Einfach ist anders.

Bleibt die Option, dass es gar kein Abkommen zwischen London und Brüssel gibt. Dann würden Exporte einfach gemäß den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) abgewickelt werden. Doch dabei wäre der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zur EU-Mitgliedschaft am größten - so steht es zumindest in einer Studie des britischen Finanzministeriums.

Welchen Weg die Regierung in London einschlagen wird, ist offen. Für Elmar Brok (CDU), Vorsitzender im Auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments, steht bereits jetzt fest: "Für die Briten wird es auf jeden Fall teurer." Großbritannien werde wie ein Drittland behandelt; und bevor das Vereinigte Königreich nicht den Austritt nach Artikel 50 des EU-Vertrags notifiziert habe, werde auch nicht verhandelt. So viel Einigkeit war in Brüssel zuletzt selten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3056797
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 01.07.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.