Süddeutsche Zeitung

Großbritannien:Auch Johnsons zweiter Neuwahl-Antrag scheitert

  • Zum zweiten Mal stellt der britische Premierminister Boris Johnson im Unterhaus den Antrag auf Neuwahlen, zum zweiten Mal kommt er nicht auf die Zweidrittelmehrheit.
  • Immer wieder droht er, das vom Parlament verabschiedete Anti-No-Brexit-Gesetz möglicherweise zu ignorieren.
  • Zuvor wird die Regierung dazu verpflichtet, Brexit-Interna offenzulegen.
  • Die Ereignisse des Tages zum Nachlesen im Live-Ticker.

Der britische Premierminister Boris Johnson ist in der Nacht zum Dienstag erneut mit einem Antrag auf eine Neuwahl gescheitert. Er verfehlte die nötige Zweidrittelmehrheit im Unterhaus mit 293 von 650 Stimmen bei Weitem. Es gibt damit keine Möglichkeit mehr für eine Neuwahl vor dem geplanten Brexit-Datum am 31. Oktober.

Am letzten Sitzungstag vor der fünfwöchigen Sitzungspause hatte Johnson zuvor weitere Niederlagen kassiert. Die Abgeordneten stimmten unter anderem für die Herausgabe von Regierungsdokumenten und interner Kommunikation zur Planung für den No-Deal-Brexit und zu der von Johnson auferlegten Zwangspause.

Und es gab auch personelle Veränderungen: John Bercow - der Sprecher des Unterhauses - kündigte indes an, spätestens zum 31. Oktober von seinem Amt zurückzutreten. "Während meiner Zeit als Sprecher habe ich versucht, die relative Autorität dieses Parlaments zu erhöhen, wofür ich mich absolut bei niemandem, nirgendwo, zu keiner Zeit entschuldigen werde", sagte Bercow in einer emotionalen Ansprache. Viele Abgeordnete würdigten ihn mit langem Applaus, von Seiten der konservativen Tories war der Zuspruch eher verhalten.

Bercow hatte im Brexit-Machtkampf zwischen der Regierung und dem Parlament eine herausragende Rolle gespielt. Erst vergangene Woche ermöglichte er der Opposition und Rebellen aus der Tory-Fraktion, ein Gesetzgebungsverfahren gegen den Willen der Regierung einzuleiten. Bercow wird daher vorgeworfen, zugunsten der proeuropäischen Abgeordneten eingegriffen zu haben. Er bestreitet das.

Johnson könnte versuchen, das No-Deal-Gesetz zu umgehen

Das am Montag in Kraft getretene Gesetz gegen den No-Deal-Brexit sieht vor, dass der Premier eine Verlängerung der am 31. Oktober auslaufenden Brexit-Frist beantragen muss, wenn bis zum 19. Oktober kein Austrittsabkommen ratifiziert ist. Johnson lehnt eine Verlängerung ab; lieber wolle er "tot im Graben" liegen. Auch während der Debatte am Montag kündigte er immer wieder in Nebensätzen an, dass er das Gesetz möglicherweise ignorieren werde. "Diese Regierung wird keine weitere Verzögerung des Brexit zulassen", kündigte er an.

Wie er das anstellen will, ist unklar. Spekulationen zufolge will die Regierung versuchen, ein Schlupfloch zu finden. Denkbar wäre auch ein Rücktritt Johnsons. Für den Fall, dass Johnson das Gesetz tatsächlich ignorieren sollte, bereiten Parlamentarier bereits Klagen gegen ihn vor.

Ebenfalls zu umgehen versuchen dürfte die Regierung die Forderung des Unterhauses nach Herausgabe von Dokumenten über die Planungen für einen No-Deal-Brexit und die Zwangspause des Parlaments. Der Beschluss wurde mit 311 zu 302 Stimmen angenommen. Die Planungen für die "Operation Yellowhammer" sollen nach dem Willen der Parlamentarier bis zum 11. September offengelegt werden. Das Unterhaus will die Kommunikation von Regierungsmitarbeitern vor der Entscheidung sehen, bis hin zu privaten E-Mails und Nachrichten aus Kurznachrichtendiensten.

Einzelne an die Presse durchgesickerte Dokumente legen nahe, dass die Regierung die befürchteten Konsequenzen eines EU-Austritts ohne Abkommen herunterspielt. Direkte Zwangsmittel, um seine Forderung durchzusetzen, hat das in den kommenden fünf Wochen suspendierte Unterhaus nicht. Kritiker werfen Johnson vor, die Parlamentspause taktisch eingesetzt zu haben, um die Handlungsfähigkeit der Abgeordneten vor dem geplanten EU-Austritt am 31. Oktober einzuschränken.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4594563
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/rtr/bix
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.