Brexit:EU und Großbritannien einigen sich auf Übergangsfrist

Brexit: Der britische Brexit-Minister David Davis (li.) und EU-Unterhändler Michel Barnier erzielen einen Durchbruch in den Verhandlungen über den britischen EU-Austritt.

Der britische Brexit-Minister David Davis (li.) und EU-Unterhändler Michel Barnier erzielen einen Durchbruch in den Verhandlungen über den britischen EU-Austritt.

(Foto: AFP)

Die Unterhändler beider Seiten erzielen einen Durchbruch. Die Übergangsfrist soll bis Ende 2020 dauern. Sie ist wichtig, um die Folgen des britischen Austritts für Bürger und Unternehmen abzufedern.

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben einen Durchbruch bei den Brexit-Verhandlungen erzielt: Sie sind sich einig über eine Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt im März 2019. Dies teilte der EU-Unterhändler Michel Barnier mit.

Die Übergangszeit soll einem Entwurf zufolge bis Ende 2020 andauern. Sie gilt als besonders wichtig für Unternehmen und Bürger, um die Folgen des Brexits abzufedern. In der Zeit soll Großbritannien sich weiter an alle EU-Regeln halten und auch finanzielle Beiträge wie bisher nach Brüssel überweisen. Dafür behält das Land den Zugang zum EU-Binnenmarkt und bleibt Teil der Zollunion.

"Auffanglösung" für künftige Grenze zwischen Irland und Nordirland

In der Übergangszeit soll auch geklärt werden, wie die langfristige Partnerschaft zwischen beiden Seiten aussehen soll. Allerdings tritt die Übergangsperiode nur im Rahmen eines umfassenden Austrittsabkommens in Kraft. Man sei sich über große Teile einig, aber es sei noch Arbeit zu tun, sagte Barnier. Bis Oktober soll das Abkommen unter Dach und Fach sein. Beide Seiten einigten sich Barnier zufolge auch darauf, ohne bessere Alternative eine von der EU vorgeschlagene "Auffanglösung" für die künftige Grenze zwischen Irland und Nordirland in Kraft zu setzen.

Über die Ausgestaltung der Übergangsphase war zuletzt heftig gestritten worden. Die EU hatte die Ansicht vertreten, Großbritannien solle bis zum Abschluss eines Handelsabkommens alle Pflichten eines Unionsmitglieds weiter erfüllen - allerdings ohne mitreden zu dürfen. Dieser Souveränitätsverlust war für die Brexit-Hardliner nicht vorstellbar, sie warnten deshalb vor einem "Vasallenstaat".

Umstritten waren auch die Rechte all jener EU-Bürger, die während der Übergangszeit nach Großbritannien ziehen. London pochte darauf, dass sie anders behandelt werden sollten als diejenigen, die schon vor dem Brexit-Referendum dort lebten. Die EU war strikt dagegen.

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