Bremen:Amt muss Therapie zahlen

Das Bremer Sozialamt muss nach einem Urteil des Landessozialgerichts die Kosten für die Autismustherapie eines Grundschulkindes tragen. Die Autismustherapie fördere die Aufmerksamkeit und Konzentration sowie kommunikative und soziale Fähigkeiten, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit. Dies müsse nicht allein auf den Schulbesuch ausgerichtet sein - es reiche, wenn dieser erleichtert werde. Hintergrund ist der Fall eines achtjährigen Mädchens, das an frühkindlichem Autismus und einer Verhaltensstörung leidet. Das Sozialamt hatte eine zusätzliche Autismustherapie aus Sozialhilfemitteln zunächst abgelehnt. Für die Therapie seien die Eltern zuständig, die über ausreichend Geld verfügten. Die Kosten (7400 Euro) muss das Sozialamt nun erstatten.

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