Die Verteidigung von Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro hat beim Obersten Gerichtshof erneut Hausarrest aus gesundheitlichen Gründen beantragt. „Der Gesundheitszustand des Antragsstellers ist aus verschiedenen Gründen beeinträchtigt“, zitierte die Nachrichtenagentur Agencia Brasil aus der Eingabe seiner Anwälte.
Bolsonaro war am Samstagmorgen (Ortszeit) wegen mutmaßlicher Fluchtgefahr festgenommen worden, nachdem ein Alarm seiner elektronischen Fußfessel eine mögliche Manipulation angezeigt hatte. In einem später vom Gericht veröffentlichten Video gab er zu, mit einem Lötkolben an dem Gerät gearbeitet zu haben – „aus Neugier“, wie er sagte. Aufnahmen zeigen ein angeschmortes Kunststoffgehäuse der Fußfessel. Das Gerät ist einer Beamtin zufolge jedoch „offenbar intakt“ geblieben.
Bolsonaro: „Halluzinationen gehabt“
Nach Darstellung der Anwälte habe Bolsonaro zwar einen Lötkolben an das Gerät gehalten, es aber nicht abnehmen wollen. „Das Video und die Bewertung der Polizistin zeigen, dass es keinen Versuch gab, das Band zu reißen“, hieß es. Bei seiner Anhörung sagte Bolsonaro, er habe „Halluzinationen gehabt, dass die Fußfessel abgehört werde, und er daher versucht habe, die Abdeckung zu öffnen“.
Laut seinen Anwälten, die sich auf einen ärztlichen Bericht der ihn betreuenden Fachkräfte stützen, sei Bolsonaro durch die Wechselwirkung mehrerer von ihm eingenommener Medikamente „verwirrt“ gewesen. Deren Kombination könne unter anderem zu Desorientierung und Halluzinationen führen, hieß es. Der 70-Jährige leidet seinen Verteidigern zufolge unter anderem unter Lungeninfektionen, Gastritis, Hautkrebs, anhaltenden Schluckauf-Krisen sowie Komplikationen nach einem Attentat im Wahlkampf 2018.
Präventivhaft wegen Fluchtgefahr
Die Präventivhaft war vom Obersten Richter Alexandre de Moraes angeordnet worden. Als Gründe nannte er unter anderem die Beschädigung des Überwachungsgeräts und eine Mahnwache vor Bolsonaros Haus, zu der dessen Sohn, Senator Flávio Bolsonaro, aufgerufen hatte. Ein mögliches Chaos hätte die Kontrolle des Hausarrests erschweren und eine Flucht erleichtern können, urteilte der Richter.

