Der Versuch, in den Länderparlamenten per Gesetz eine gleiche Besetzung von Frauen und Männern festzuschreiben, ist vorerst gestoppt. An diesem Freitag verwarf das Verfassungsgericht in Brandenburg das sogenannte Paritätsgesetz. Im Juli hatten die Richter am Thüringischen Verfassungsgericht bereits eine ähnliche Regelung verworfen. In Bayern war 2016 eine Klage vor dem Verfassungsgericht auf Parität im Landtag gescheitert. Das Urteil in Brandenburg war auch in anderen Bundesländern mit Spannung erwartet worden, in Berlin, Bremen oder Hamburg wird seit Längerem über vergleichbare Regelungen diskutiert.
Brandenburg hatte die Parität im Februar 2019 festgeschrieben und war damit das erste Bundesland, das ein solches Gesetz beschlossen hatte. Darin war vorgeschrieben, dass die Parteien ihre Kandidatenlisten zur nächsten Landtagswahl abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen müssen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Direktkandidaten. Das Gericht in Potsdam erklärte dieses Gesetz nun für verfassungswidrig, da es gegen das Demokratieprinzip verstoße. Es sei die grundlegende Aufgabe von Parteien "durch die Aufstellung von Kandidaten und Kandidatenlisten zu den Landtagswahlen die Offenheit des Willensbildungsprozesses vom Volk hin zu den Staatsorganen zu gewährleisten. Dieser Prozess muss frei von inhaltlicher staatlicher Einflussnahme bleiben", heißt es in der Urteilsbegründung. "Die Vorgabe der paritätischen Listenbesetzung kann faktisch den Ausschluss der Aufstellung bestimmter Bewerberinnen und Bewerber zur Folge haben."
Gegen das Gesetz hatten die Piratenpartei, die Jungen Liberalen, die rechtsextreme NPD und die AfD geklagt. Da sich Piraten und Junge Liberale mit den anderen Parteien nicht gemeinmachen wollten, wurden vorerst nur die Klagen von NPD und AfD verhandelt. Beide Parteien sahen durch das Gesetz vor allem ihre Organisationsfreiheit und die Freiheit der Wahl generell beeinträchtigt. Die NPD beklagte insbesondere, dass sie kaum mehr Listen aufstellen könne, da die Partei sehr stark von Männern dominiert sei. Das Verfassungsgericht folgte dieser Argumentation. Bei Parteien, die ein sehr unausgewogenes Geschlechterverhältnis haben, könnte die Vorgabe einer paritätischen Listenbesetzung zudem zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aufstellung abwechselnd besetzter Listen führen, heißt es in der Begründung.
Gegner in dem Verfahren war der Brandenburgische Landtag. Präsidentin Ulrike Liedtke (SPD) hatte das Paritätsgesetz in der Anhörung vor dem Verfassungsgericht Ende August mit den Worten verteidigt, "wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, ist die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot". Die SPD zeigte sich daher auch von dem Urteil enttäuscht. "Es zeigt sich, dass der Weg mühselig ist und lang", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der seinen Wahlkreis in Potsdam hat. "Das heutige Urteil zum Paritätsgesetz in Brandenburg ist nicht das Ende der Bemühungen, die Gleichberechtigung in unserem Land spürbar voranzubringen."
Die AfD hingegen feierte ihren Erfolg, es war der zweite in dieser Sache, nachdem in Thüringen bereits im Juli das Paritätsgesetz gekippt worden war. Aber auch die CDU in Brandenburg begrüßte die Entscheidung. "Das Urteil zum Parite-Gesetz gibt uns Rechtssicherheit darin, dass die große gesellschaftliche Aufgabe, mehr Frauen in politische Mandate zu bringen, nicht unter Umgehung der Wahlrechtsgrundsätze und der Parteienfreiheit erreicht werden kann", sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion Jan Redmann. SPD und CDU bilden in Brandenburg zusammen mit den Grünen eine Regierungskoalition.