Brandenburg:NPD-Politiker muss wegen Tätowierung in Haft

Berufungsprozess um Nazi-Tattoo

Der NPD-Politiker mit seinem Anwalt im Neuruppiner Landgericht im November 2016 (Archivbild).

(Foto: picture alliance / Bernd Settnik)
  • Ein brandenburgischer NPD-Politiker muss wegen einer Tätowierung in Haft.
  • Der 28-Jährige hatte in einem Schwimmbad sein Rückentattoo gezeigt, das ein KZ-Gebäude und den Spruch "Jedem das Seine" zeigt.
  • Deswegen war er wegen Volksverhetzung verurteilt worden, ging jedoch mehrfach in Revision. Nun hat das Oberlandesgericht Brandenburg gegen ihn entschieden.

Weil er ein Tattoo mit Holocaust-Motiv öffentlich gezeigt hat, muss ein brandenburgischer NPD-Politiker wegen Volksverhetzung für acht Monate in Haft.

Der 28-Jährige, der für die NPD im Kreistag Barnim sitzt, trägt auf seinem Rücken eine Tätowierung, die die Umrisse des Konzentrationslagers Auschwitz zeigt, darunter ist der Schriftzug "Jedem das Seine" zu lesen - dieser Spruch stand am Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar.

Als der Mann im November 2015 ein Schwimmbad besuchte, fotografierte ein anderer Badegast die Tätowierung und veröffentlichte das Bild auf Facebook. Dazu schrieb er: "Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg rum."

Kurz darauf nahm die Polizei Ermittlungen auf. Der damals 27-Jährige wurde vor dem Amtsgericht Oranienburg wegen Volksverhetzung angeklagt und zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen hatte er erst beim Landgericht Neuruppin und dann beim Oberlandesgericht Brandenburg Revision eingelegt. Das Landgericht hatte das Strafmaß noch auf acht Monate erhöht - ohne Bewährung.

OLG Brandenburg: Tattoo ist als Billigung des Holocaust zu verstehen

Das Oberlandesgericht hat die Revision nun als offensichtlich unbegründet verworfen. "Da das Tattoo in dem Schwimmbad zwei Stunden lang zur Schau gestellt wurde, ist das Rechtsempfinden der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt worden", sagte Gerichtssprecherin Judith Janik. Die Tätowierung sei als Billigung des Holocaust zu verstehen. Der 28-Jährige hatte in seinen Revisionsanträgen stets behauptet, die bildliche Darstellung eines KZ stelle keine Meinungsäußerung dar.

Wer Verbrechen des Nationalsozialismus öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Das Internationale Auschwitz Komitee nannte die Entscheidung "von großer Bedeutung": "Gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Bestätigung dieses Urteils angesichts der Tatsache, dass die Überlebenden von Auschwitz immer öfter mit Verherrlichungen als auch mit Relativierungen oder Leugnungen des Holocaust konfrontiert sind, ein wichtiges Signal", sagte Vizepräsident Christoph Heubner.

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