BND-Untersuchungsausschuss:Ohrfeige aus Karlsruhe

Nach dem Rüffel der Verfassungsrichter muss die Aufklärung im BND-Ausschuss weitergehen - und möglicherweise auch die Rolle von Außenminister Steinmeier neu bewertet werden.

Peter Blechschmidt

Die Aufpasser von der Regierung waren stets in Kompaniestärke präsent. Wenn im BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages aus ihrer Sicht ein Zeuge zu redselig war oder wenn aus einem als "geheim" titulierten Dokument zitiert wurde, kam sofort die Intervention aus Kanzleramt, Auswärtigem Amt oder Justizministerium.

BND-Untersuchungsausschuss: SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier war im Untersuchungszeitraum Chef des Kanzleramtes.

SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier war im Untersuchungszeitraum Chef des Kanzleramtes.

(Foto: Foto: Getty)

Verfassungswidrige Geheimniskrämerei

Manchmal ging der Finger schon zur Mikrophontaste, bevor ein Abgeordneter eine Frage beendet hatte. Dass diese Fragen oft dazu dienten, Lücken in den teilweise völlig unkenntlich gemachten Akten zu schließen, wurde mit einem Schulterzucken abgetan.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht der Regierung bescheinigt, dass ihre Geheimniskrämerei im Ausschuss nicht nur übertrieben, sondern grundgesetzwidrig war. Die Regierung habe das Informationsrecht des Bundestags in unzulässiger Weise eingeengt und die Rechte des Parlaments verletzt, befand das Gericht.

Das ist starker Tobak, auch wenn das Gericht im Einzelfall offen lässt, ob die Regierung die fraglichen Auskünfte hätte geben müssen oder ob sie die Auskunftsverweigerung nur besser hätte begründen müssen. Eine schallende Ohrfeige ist der Spruch auch für die Abgeordneten der großen Koalition, die im Ausschuss wieder und wieder die Beschwerden der Minderheit abgebürstet haben.

Der Rüffel gilt nicht nur der aktuellen schwarz-roten Regierung, sondern auch ehemaligen Kabinettsmitgliedern wie Otto Schily, die in teilweise unerträglicher Überheblichkeit vor dem Ausschuss präzise Aussagen verweigerten.

Welche Rolle spielte Steinmeier?

Als Folge der Karlsruher Entscheidung muss möglicherweise auch noch einmal die Rolle von Außenminister und SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier neu bewertet werden, der im Untersuchungszeitraum Chef des Kanzleramtes war. Insbesondere die Vorgänge in der sogenannten Präsidentenrunde der Sicherheitschefs hatte die Regierung nicht offenlegen wollen - zu Unrecht, wie Karlsruhe befunden hat.

Diese Runde hatte beispielsweise entschieden, den Türken Murat Kurnaz, der lange in Bremen gelebt hatte, nicht aus Guantanamo nach Deutschland zurückkehren zu lassen. Wer genau diese Entscheidung bewirkt hat und wer dafür die Verantwortung trägt, blieb im Ausschuss offen. In der politischen Bewertung ist sich die Union in diesem Punkt sogar mit der Opposition einig: Es war Steinmeier.

Der Karlsruher Beschluss kann seine ganze Wirkung erst für künftige Untersuchungsausschüsse entfalten. Auf jeden Fall stärkt er das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste. Ärgerlich ist, dass die Entscheidung über eine Klage vom 21. Mai 2007 erst veröffentlicht wurde, nachdem der Ausschuss seine Arbeit beendet hatte. Das zeigt, dass der Rechtsschutz für die Ausschussminderheit verbessert, zumindest aber beschleunigt werden muss.

Soll der Spruch aus Karlsruhe kurzfristig noch etwas bewirken, dann müsste der Ausschuss die Beweisaufnahme, die er eigentlich schon eingestellt hat, jetzt fortsetzen.

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