Süddeutsche Zeitung

BND-Überwachung:Rasterfahndung oder Aufklärung

Amnesty International reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes ein.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Überwachung des internationalen Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst befassen. Die Bürgerrechtsorganisation Amnesty International hat am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachungsbefugnisse im sogenannten G-10-Gesetz eingereicht. Die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zur Auslandsaufklärung im Jahr 1999 aufgestellt habe, seien inzwischen überholt. Auch weil die Technik sich seither dramatisch weiterentwickelt habe: Seinerzeit saugte der BND vorwiegend den über Satellit geleiteten Telex- und Faxverkehr ab.

Unterstützt wird die Beschwerde von der neu gegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte unter Vorsitz des Berliner Richters Ulf Buermeyer, formuliert hat sie der Mainzer Professor Matthias Bäcker. Er moniert, dass sich die Überwachung technisch nicht mehr wirklich auf internationale Kommunikation beschränken lasse. Bei einer E-Mail-Kommunikation über verschiedene Provider lasse sich der Standort von Absender und Empfänger nicht zuverlässig ausmachen, sodass auch reine Inlandskommunikation erfasst werde - für die der BND aber nicht zuständig sei. Vor allem aber macht Bäcker geltend, dass mit den heutigen Möglichkeiten sehr viel sensiblere Daten gewonnen werden als noch vor zwei Jahrzehnten. Mit den Mitteln moderner Analysetechnologie könne der BND "automatisch zahlreiche hochsensible Informationen gewinnen", heißt es in der Klageschrift. Beispielsweise seien die sogenannten Verkehrsdaten - also wer wann mit wem telefoniert oder gemailt hat - inzwischen sehr aussagekräftig. Der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen sei also sehr viel intensiver geworden. Damit aber stelle sich die Grundsatzfrage, ob eine strategische Überwachung des Fernmeldeverkehrs ohne konkreten Anlass, wie sie das Gericht 1999 für zulässig erachtet habe, heute noch zu rechtfertigen sei.

Weil die Überwachung eher einer Rasterfahndung denn einer strategischen Aufklärung gleiche, müsste das Gericht dem BND die Vorgabe machen, solche Daten nur noch bei einer konkreten Gefahr für ein gewichtiges Rechtsgut aus dem Datenstrom zu saugen, argumentiert Bäcker. "Wer heute Telekommunikationsdaten großflächig erfasst, hält den Schlüssel in Händen, um das Leben vieler Menschen breit auszuleuchten."

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Quelle:
SZ vom 16.11.2016
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