Reform des BND-Gesetzes:Spione der alten Schule

BND: Signet des Bundesnachrichtendienstes an der Zentrale in Berlin

Die Reform des Bundesnachrichtendienstes ist ein heikles Thema: Es geht um Leitungen, die angezapft, Telefonate, die abgehört und Datenströme, die durchforstet werden.

(Foto: Florian Gaertner/imago)

Wie weit darf der Geheimdienst gehen? Ein neues Gesetz soll regeln, was der BND bei der Spionage technisch alles darf. Aber dürfen Agenten nun im Ausland in Wohnungen eindringen? Und wen können sie als Spitzel anwerben?

Von Ronen Steinke, Berlin

An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Reform der gesetzlichen Regeln für den Bundesnachrichtendienst (BND) beschlossen. Das ist ein brisantes Thema für einen Rechtsstaat. Es geht um Leitungen, die angezapft, Telefonate, die abgehört und Datenströme, die durchforstet werden. Seit der amerikanische Whistleblower Edward Snowden diese Hightech-Methoden vor inzwischen sieben Jahren in ihrer ganzen Intensität aufgedeckt hat, ist das Thema hierzulande gründlich unter die Lupe genommen worden. So sehr, dass man aber manchmal vergisst, dass dies nur die eine Hälfte des Spionagegeschäfts ist.

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