Das Bundeskriminalamt (BKA) soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig heimlich in Wohnungen eindringen und sie durchsuchen dürfen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Sicherheitskreise. Der taz liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Das Bundesinnenministerium begründet den Vorstoß offenbar damit, dass das BKA für seine zentrale Rolle bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr moderne Instrumente brauche. Diese sollten aber nur unter sehr hohen Hürden, als Ultima Ratio und ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen.
Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes enthalte daher die „Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen“ als Begleitmaßnahme zur Online-Durchsuchung und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, wie das Aufspielen von Spionagesoftware auf Desktops oder Smartphones sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“. Im Einzelfall solle ein Richter entscheiden, berichtet die taz.
Der Gesetzentwurf steht dem Vernehmen nach im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen bei Wohnungsdurchsuchungen. Derzeit muss die Polizei den Beschuldigten, die Straftat und den Zweck der Durchsuchung nennen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, die ihn an den zuständigen Ermittlungsrichter weiterleitet. Der Wohnungsinhaber darf zudem laut Strafprozessordnung bei der Durchsuchung seiner Räume anwesend sein. Wird er nicht angetroffen, sollen andere Zeugen hinzugezogen werden, wenn dies möglich ist. Ausnahmen von diesen Regelungen sind bisher nur bei Gefahr im Verzug möglich.
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte dem RND: „Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann.“ Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Lauschangriff und beim Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Daran müsse sich der Gesetzentwurf messen lassen.