Süddeutsche Zeitung

BKA-Bericht:Verfassungsschutz soll rechte V-Leute vor Strafverfolgung bewahrt haben

Ein Bericht des Bundeskriminalamts offenbart: Der Verfassungsschutz soll in den neunziger Jahren systematisch rechtsextreme V-Leute geschützt haben. Nach "Spiegel"-Informationen seien überführte Neonazis nicht angeklagt und verurteilt worden.

Der Verfassungsschutz soll in den neunziger Jahren rechtsextreme V-Leute systematisch vor Strafverfolgung geschützt haben. Dies berichtet das Magazin Der Spiegel mit Berufung auf eine als "geheim" eingestufte Analyse des Bundeskriminalamts aus dem Jahr. Das BKA kritisiere darin die Quellenführung der deutschen Verfassungsschutzbehörden massiv.

Unter anderem soll aus dem Dokument hervorgehen, dass der Verfassungsschutz die V-Leute vor Durchsuchungen warnte. Wichtige Informationen seien zu spät an die Polizei weitergereicht worden. Zudem sollen V-Leute, die sich strafbar gemacht hatten, weder angeklagt noch verurteilt worden sein.

Der BKA-Analyse zufolge, war die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei in den neunziger Jahren sehr problematisch. Der neue Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sagte dem Spiegel: "Die Kultur der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz hat sich bereits geändert." Es habe sich "ein Austausch etabliert, der intensiver und vertrauensvoller als in der Vergangenheit ist".

Das BKA belegt dem Spiegel-Bericht zufolge die Vorwürfe mit konkreten Fallbeispielen und nennt die Klarnamen von insgesamt neun Personen, die im Zuge von Ermittlungen oder Telefonüberwachungen als Verfassungsschutz-Quellen erkannt worden seien. So sei eine rechtsextreme "Aktionswoche" zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im August 1994 maßgeblich von Spitzeln des Inlandsgeheimdienstes organisiert worden. Unter den Koordinatoren hätten sich nicht weniger als fünf Quellen des Verfassungsschutzes befunden.

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