AfD:Höcke erneut wegen Nazi-Spruchs verurteilt

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Der Rechtsextremist Björn Höcke ist Vorsitzender der AfD in Thüringen. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Die Parole „Alles für Deutschland“ wurde einst von der SA verwendet. Höcke soll sie bei einem AfD-Stammtisch angestimmt haben.

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Halle verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Schon im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er ging in Revision.

Der Vorwurf gegen Höcke lautete diesmal, bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt zu haben. Sie wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass Höcke die ersten beiden Worte selbst aussprach und dann das Publikum mit einer Handbewegung animierte, den Spruch zu vervollständigen. Höcke hält sich für unschuldig.

Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, „sondern eher mimische Zustimmung“. Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.

Die Kammer am Landgericht Halle hatte zuvor zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Zudem betonte Richter Stengel am dritten Verhandlungstag, Höcke genieße in diesem Gerichtsverfahren als Thüringer Landtagsabgeordneter keinen Schutz vor Strafverfolgung, da die ihm zur Last gelegte Äußerung keinen Bezug zur parlamentarischen Arbeit gehabt habe.

Höcke forderte einen Freispruch

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10 000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch.

Höckes Anwälte wollten unter anderem mithilfe von Sachverständigen, Zeitungsartikeln und Ausschnitten aus einer TV-Sendung darlegen, dass die SA-Parole auch in anderen historischen Perioden vor und nach der NS-Zeit verwendet wurde. Der Richter verwies in seiner Ablehnung der Beweisanträge unter anderem darauf, dass die Parole unstrittig als SA-Leitspruch bekannt sei.

Das Landgericht Halle hatte Höcke bereits im Mai zu einer Geldstrafe von insgesamt 13 000 Euro verurteilt, weil er die Parole 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt hatte. Höcke legte Revision ein. Auch damals lautete der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Höcke ist sowohl Landes- als auch Fraktionsvorsitzender der AfD in Thüringen. Der Rechtsextremist tritt dort auch als Spitzenkandidat für die Landtagswahl am 1. September an.

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