Beim ersten Prozess nach den gewaltsamen Ausschreitungen vor dem politischen Aschermittwoch der Grünen im baden-württembergischen Biberach an der Riß ist einer der Beteiligten verurteilt worden. Der 40-Jährige ist des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Biberach verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zu dem Prozess war es gekommen, weil der Mann einen Strafbefehl über 3200 Euro nicht akzeptieren wollte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lehrer sich an einer Straßenblockade beteiligt hatte. Vor Gericht wurden Videos der Blockade gezeigt, auf denen der Familienvater zu sehen war. Er führt im Nebenerwerb eine Landwirtschaft seiner Familie und hatte sich Bauernprotesten angeschlossen. Er habe absolut kein Bedürfnis gehabt, sich mit der Polizei anzulegen, sagte der Angeklagte. „Das Letzte, was ich wollte, war die Behinderung der Polizei.“ Er sei aus Neugier und durch eine Art Gruppendynamik zwischen die Fronten geraten.
Bis Ende November sollen zwei weitere Verfahren starten
Am Aschermittwoch war eine Protestaktion in der Stadt unweit von Ulm so sehr eskaliert, dass die Grünen eine geplante Veranstaltung mit unter anderem Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir aus Sicherheitsgründen kurzfristig absagten. Bei den Protesten wurden mehrere Polizisten verletzt, die Beamten setzten Pfefferspray ein. Zuvor hatte es unter anderem Straßenblockaden gegeben. Bei den Protesten wurde auch ein Misthaufen vor der Stadthalle abgelegt. In den Wochen davor war es zu teils hitzigen Protesten zahlreicher Landwirte gegen Sparbeschlüsse der damaligen Ampelkoalition, etwa zum Agrardiesel, gekommen.
14 Anklagen wurden laut Staatsanwaltschaft in dem Komplex bisher erhoben, gegen mehr als 60 Beschuldigte wurde ermittelt. Mehr als 40 Strafbefehle über Geldstrafen zwischen 30 und 120 Tagessätzen wurden beantragt – ab einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Etwa 20 dieser Verfahren sind infolge von Einsprüchen noch offen. Bis Ende November sollen zwei weitere Verfahren starten. Die Tatvorwürfe reichen laut Anklagebehörde von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Landfriedensbruch bis Nötigung. Auch das Zeigen des sogenannten Hitlergrußes wird in einem Fall verfolgt.