BGH-Urteil:Hilfe für Schleuser ist strafbar

Ein Flüchtling, der seine Schleuser unterstützt, macht sich selbst strafbar. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Der 3. Strafsenat verwarf die Revision eines Mannes aus Afghanistan, den das Landgericht Osnabrück zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge verurteilt hatte. Der Flüchtling fungierte auf Bitten der Schleuser als Ansprechpartner für zwei Frauen und deren vier Kinder. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sprach von einem tragischen Fall: "Der Angeklagte ist Opfer und Täter zugleich." Bei der Überfahrt im Januar 2016 von der türkischen Stadt Bodrum auf eine griechische Insel war das Boot mit 60 Passagieren gekentert. Mindestens 35 Menschen ertranken, darunter die Frauen und Kinder. Der Angeklagte selbst wurde gerettet.

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