BGH kippt Urteil:Wenig Hoffnung für Waffenlobbyist Schreiber

Der BGH hat das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen Karlheinz Schreiber aufgehoben und das Verfahren nach Augsburg zurückverwiesen - doch der frühere Waffenlobbyist wird diese Entscheidung mit sehr gemischten Gefühlen aufnehmen. Denn die Chance, dass die erneute Prüfung zu Schreibers Gunsten ausfällt, ist äußerst gering.

Hans Holzhaider

Zuerst Max Strauß, jetzt Karlheinz Schreiber - den Richtern des Landgerichts Augsburg scheint beim Umgang mit den Schmiergeld- und Korruptionsskandalen, die sich um den Namen des aalglatten Flugzeug- und Waffenlobbyisten aus dem oberbayerischen Kaufering ranken, das Pech an den Sohlen zu kleben. Schon wieder ein Urteil aufgehoben. Noch eine Runde in dieser seit Jahrzehnten andauernden Schlammschlacht. Ein Albtraum für die Justiz?

Karlheinz Schreiber zu acht Jahren Haft verurteilt

Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber in seinem Prozess in Augsburg im vergangenen Jahr. Der BGH hat das damals verkündete Urteil jetzt aufgehoben.

(Foto: ddp)

Nur auf den ersten Blick. Die Aufhebung des Strauß-Urteils war eine veritable Ohrfeige für die Richter der ersten Instanz, und sie mündete schließlich in einen Freispruch für den Angeklagten. Darauf kann Karlheinz Schreiber nicht hoffen. Er wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit sehr gemischten Gefühlen aufnehmen. Ein Beweisantrag der Verteidigung ist zu Unrecht abgelehnt worden. Nun wird das Gericht also noch einmal prüfen müssen, ob Schreiber tatsächlich in Deutschland steuerpflichtig war, obwohl er einen Teil seiner zwielichtigen Geschäfte von Kanada aus tätigte. Die Chance, dass diese Prüfung zu Schreibers Gunsten ausfällt, ist äußerst gering.

Viel schwerer wiegen die Zweifel des Bundesgerichtshofs, ob die Bestechung des einstigen Rüstungsstaatssekretärs Pfahls tatsächlich verjährt sei. 3,8 Millionen Mark hatte Schreiber dem CSU-Politiker für dessen gute Dienste versprochen, fast 900 000 Mark tatsächlich bezahlt. Wenn sich die Augsburger Staatsanwaltschaft hier mit ihrer Auffassung durchsetzt, dann könnten zu den acht Jahren, die Schreiber schon kassiert hat, leicht noch zwei oder drei dazukommen. Gut möglich, dass er den Tag, an dem sein Urteil aufgehoben wurde, noch verfluchen wird.hh

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