BGH-Entscheidung zum NSU-Urteil:Beate Zschäpe ist eine Mörderin, obwohl sie an keinem Tatort war

Das Bild zeigt Beate Zschäpe im Jahr 2017 neben ihrem Anwalt Mathias Grasel

Das Münchner Oberlandesgericht verurteilte Beate Zschäpe vor drei Jahren zu lebenslanger Haft, nun ist das Urteil rechtskräftig. Das Bild zeigt sie im Jahr 2017 neben ihrem Anwalt Mathias Grasel.

(Foto: Matthias Schrader/picture alliance / Matthias Schr)

Es ist eine durchaus mutige rechtliche Konstruktion, auf die sich das Urteil gegen die einzige Überlebende des NSU stützt. Nun ist es rechtskräftig - zehn Jahre nach Auffliegen der Terrorzelle.

Von Annette Ramelsberger

Im November 2011 hat sich die Terrorzelle NSU enttarnt, mehr als fünf Jahre dauerte der Prozess gegen die Angeklagten. Und nun, zehn Jahre nach dem Auffliegen des NSU, ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichthof bestätigte am Donnerstag die lebenslange Haftstrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Auch das Urteil von zehn und drei Jahren für zwei Mitangeklagte bleibt bestehen. Nur gegen einen vierten Angeklagten, den Neonazi André Eminger, wird am 2. Dezember vor dem Bundesgerichtshof verhandelt - die Bundesanwaltschaft hatte sich gegen das milde Urteil von zweieinhalb Jahren gewandt. Die Anklage hatte zwölf Jahre für ihn gefordert.

Damit hat der Bundesgerichtshof den historischen Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) weitgehend zu einem Ende gebracht und das Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt. Beate Zschäpe, die bereits seit zehn Jahren in Haft sitzt, hat keine Chance, vorzeitig freizukommen. Auch die besondere Schwere der Schuld für sie hat der BGH bestätigt.

Bei Zschäpe ging es immer um die große Frage: War sie Mittäterin, also Terroristin unter Terroristen, oder nur das Heimchen am Herd, das ihre Männer bekocht hat. Der BGH ist nun der Argumentation der Kollegen am Oberlandesgericht München gefolgt, wonach Zschäpe eine Mörderin ist - wie ihre Männer, die die Taten ausgeführt haben. Dagegen hatten sich die Anwälte von Zschäpe gewandt.

"Die Beweiswürdigung weist keinen Rechtsfehler auf"

"Die Beweiswürdigung weist keinen Rechtsfehler auf", schreibt der 3. Strafsenat des BGH. Danach hat Zschäpe die zehn Morde, 15 Raubüberfälle und drei Bombenattentate gemeinsam mit ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geplant - für diese Einschätzung gebe es "eine tragfähige Tatsachengrundlage", die Schlussfolgerungen des Gerichts seien "rational nachvollziehbar und in hohem Maße plausibel".

Der BGH hält auch an der mutigen rechtlichen Konstruktion von Bundesanwaltschaft und OLG München fest, wonach Zschäpe gemeinsam mit ihren Gefährten die Morde beging - obwohl sie an keinem Tatort dabei war. "Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse", schreibt der BGH. Zschäpe war also Mittäterin, obwohl sie meist zu Hause saß. Das hatten ihre Verteidiger versucht, mit ihren Revisionsanträgen anzugreifen.

Der BGH sieht Zschäpe jedoch als integralen Bestandteil der Terrorgruppe. Sie nahm danach "maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss" und habe auch den Willen ihrer beiden Komplizen bestärkt, weitere Taten zu begehen. Zschäpe habe versprochen, bei einem möglichen Auffliegen der Gruppe Bekennervideos zu verschicken und ihren Unterschlupf anzuzünden, um Beweismittel zu vernichten - was sie auch tat. Die sei ein "bedeutender objektiver Tatbeitrag" zu den Morden. "Ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Vereinigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können."

Zschäpes Anwalt erklärt, er habe mehr Mut vom BGH erwartet

Zschäpes Gefährten Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem Banküberfall am 4. November 2011 selbst getötet, um einer Verhaftung zu entgehen. Sie ist die einzige Überlebende der Gruppe, die 13 Jahre lang bombend und mordend durchs Land gezogen war. Polizei und Verfassungsschutz hatten die Morde all die Zeit nicht als das erkannt, was sie waren: eine terroristische Mordserie.

Ihr fielen neun Männer mit ausländischen Wurzeln und eine Polizistin aus Thüringen zum Opfer. Dutzende Menschen wurden schwer verletzt. Die Gruppe war umgeben von zahlreichen Helfern, zum Beispiel dem früheren NPD-Kader Ralf Wohlleben, der die Tatwaffe für neun der zehn NSU-Morde beschafft hatte. Auch seine Revision wurde verworfen, genauso wie die von Holger G., der dem Trio Reisepass und Führerschein zur Verfügung gestellt hatte.

Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl erklärte der SZ, die Entscheidung wirke "bedauerlicherweise sehr ergebnisorientiert". Die Beiträge von Zschäpe hätten zwar der Terrorzelle geholfen, sie seien aber kein Beitrag zu den Morden gewesen. "Ich bin überzeugt davon, dass diese Entscheidung auf heftige Kritik in der Wissenschaft stoßen wird."

Zschäpes Wahlverteidiger Mathias Grasel erklärte, der BGH habe seine bisherige Linie zur Mittäterschaft verlassen und die Strafbarkeit der Mittäterschaft massiv ausgedehnt. Es seien reine Mutmaßungen, dass Zschäpe gemeinsam mit ihren Gefährten die Ausspähskizzen der Tatorte ausgewertet habe und bei den Entscheidungen der Männer dabei gewesen sei, wer angegriffen werden soll. Das werde von der Beweisaufnahme nicht gestützt. Grasel erklärte, er habe mehr Mut vom BGH erwartet, um dem Urteil und dem Druck der öffentlichen Meinung zu widersprechen.

Zur SZ-Startseite
NSU Podcast

SZ PlusNSU und rechter Terror
:Deutsche Abgründe

Vor zwanzig Jahren mordete der NSU zum ersten Mal. Heute beziehen sich rechtsradikale Attentäter auf die Mörderbande. Eine Podcast-Serie der Süddeutschen Zeitung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: