Betreuungsgeld:Gutscheine oder Bares

Nach verwirrenden Äußerungen der Kanzlerin zum Betreuungsgeld muss ihr Sprecher dementieren. Die Union diskutiert darüber, in welcher Form der Zuschuss für Familien gewährt werden soll.

Stefan Braun

Die Debatte um das Betreuungsgeld bringt die Union zunehmend in die Bredouille. Je länger die Diskussion um Sinn und Unsinn dieser für 2013 geplanten staatlichen Leistung währt, desto deutlicher wird, dass es in der Union bislang keine klare Vorstellung davon gibt, wie sie die Auszahlung der 150 Euro regeln möchte.

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Die Unionsparteien wollen den Eltern die Freiheit lassen, ihre Kinder in eine Kita - wie hier in Berlin - zu geben oder aber sie selbst zu Hause zu erziehen.

(Foto: Foto: ddp)

Das Geld soll Familien gezahlt werden, die ihre Kleinkinder nicht in Kitas bringen wollen. Da unter anderem in Zuwandererfamilien aber die Gefahr besteht, dass die Eltern das Geld einfach fürs allgemeine Familienbudget nutzen, obwohl ihre Kinder von der frühen Sprachschulung in Kitas besonders profitieren würden und dafür Ersatz bräuchten, gab es in der Koalitionsspitze von Anfang an Überlegungen, die 150 Euro unter gewissen Umständen nicht in bar auszuzahlen, sondern in Form von Gutscheinen. Allein: Niemand definiert bislang, wie diese Umstände aussehen könnten.

Für besondere Verwirrung sorgte am Wochenende Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die CDU-Vorsitzende hatte auf einem Landesparteitag in ihrer Heimat Mecklenburg-Vorpommern sehr laut und sehr deutlich erklärt, dass sie ganz sicher nicht vorhabe, jungen Familien vorzuschreiben, wie sie staatliche Hilfen für Kinder, sei es beim Kindergeld, sei es beim Kinderzuschuss, einzusetzen hätten.

Wer Merkels Worte hörte, übersetzte sie direkt in die Debatte um das umstrittene Betreuungsgeld. Ergebnis: Die Kanzlerin habe sich endgültig und klar für eine Bar-Auszahlung auch beim Betreuungsgeld entschieden.

Das passte nun gar nicht zu jüngsten Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen und Innenminister Thomas de Maizière. Insbesondere de Maizière hatte erklärt, man werde eine Lösung finden, die verhindere, dass Eltern das Geld einfach einsteckten und nicht zum Wohle der Kinder einsetzten. Dass der bisherige Kanzleramtsminister seiner Kanzlerin widerspricht, ist äußerst selten. Entsprechend groß war die Verwirrung - und entsprechend schnell versuchte die CDU-Führung am Montag, die Sache wieder geradezurücken.

Merkels Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte der SZ, die Kanzlerin habe auf dem Landesparteitag nicht über das Betreuungsgeld, sondern ganz allgemein über staatliche Leistungen an Familien gesprochen. Mit Blick auf das Betreuungsgeld dagegen gelte weiter, was sie auch in ihrer Regierungserklärung gesagt hatte.

Bei diesem Auftritt vor knapp zwei Wochen betonte Merkel, zur Wahlfreiheit für Eltern gehöre nicht nur eine akzeptable Anzahl von Kita-Plätzen, sondern auch das Betreuungsgeld für all jene, die ihre Kinder lieber zuhause belassen würden. Allerdings könnte dies "auch in Form von Gutscheinen" gegeben werden. Das Verfahren müsse und werde "so ausgestaltet sein, dass die Freiheit der Eltern gestärkt wird, ohne dass die Bildungschancen für Kinder verloren gehen".

Wann und wie gezahlt wird, weiß trotzdem derzeit niemand. Merkels CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sprach von "Fehlsteuerungen", auf die man reagieren müsse. Dabei könnten Gutscheine helfen. Doch wann eine solche Fehlsteuerung eintritt, wann also Eltern das Geld falsch verwenden - das vermochte Gröhe ebenso wenig zu klären wie er eine Antwort auf die Frage geben konnte, wie der Gutschein in solchen Fällen aussehe. Nur eines wissen in der Union alle: Eine Ungleichbehandlung der Eltern beim Betreuungsgeld könnte schnell vor dem Verfassungsgericht enden.

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