Betreuungs- und Elterngeld:Koalition zankt um möglichen Parallelbezug

Der Streit in der Koalition um das Betreuungsgeld spitzt sich immer mehr zu: Grund ist die kritische Äußerung von FDP-Chef Rösler zum Parallelbezug von Betreuungs- und Elterngeld. Jetzt liefern sich Justiz- und Familienministerium einen Disput.

Innerhalb der Bundesregierung eskaliert der Streit über die Details des umstrittenen Betreuungsgeldes. Das Justiz- und das Familienministerium lieferten sich am Montag einen Disput und bezichtigten sich gegenseitig, falsche Auskünfte zu erteilen.

Hintergrund ist die Forderung von FDP-Chef Philipp Rösler nach Änderungen an dem umstrittenen Vorhaben. Im Detail kritisierte Rösler am Wochenende den laut Gesetzentwurf möglichen Parallelbezug von Betreuungs- und Elterngeld im 13. und 14. Lebensmonat des Kindes.

Das Familienressort hatte betont, das FDP-geführte Justizministerium habe in den Beratungen ausdrücklich auf diesem Nebeneinander bestanden. Ein Sprecher von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) bekräftigte diese Darstellung am Montag bei der Pressekonferenz der Bundesregierung.

Ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) widersprach: "Das ist falsch. Das Justizministerium hat zu keinem Zeitpunkt gefordert, dass Elterngeld und Betreuungsgeld parallel laufen." Er unterstellte Schröder-Sprecher Christoph Steegmans uninformiert zu sein. "Wenn man als Mittelstürmer oder Innenverteidiger spielt, verliert man vielleicht den Überblick." Steegmans forderte er auf, zu dem Sachverhalt lieber nochmal nachzufragen.

Steegmans selbst untermauerte seine Darstellung hingegen. So habe ein hoher Beamter des Justizministeriums am 30. Mai in einer Runde ungefragt den Parallelbezug aus verfassungsrechtlichen Gründen als unverzichtbar bezeichnet, da sonst Alleinerziehende gegenüber Paaren benachteiligt sein könnten. Im Anschluss an eine Staatssekretärsrunde am 4. Juni habe das Justizministerium diese Haltung dann bekräftigt. Die Darstellung seines Hauses sei "absolut korrekt".

Begründung für den möglichen Parallelbezug sind, dass Paare die vollen Elterngeldbezüge innerhalb von zwölf Monaten erhalten können, wenn Vater und Mutter die Leistung zwei Monate parallel beziehen. Nach dem Jahr können sie dann nahtlos Betreuungsgeld beanspruchen. Alleinerziehende hingegen müssten zwei Monate lang auf eine der beiden Leistungen verzichten, vorzugsweise auf das höhere Elterngeld.

Regierung will Betreuungsgeld trotz Streits umsetzen

Die Regierung will das umstrittene Betreuungsgeld nicht aufgeben. Man verfolge das Gesetzesvorhaben "mit Nachdruck", sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Montag in Berlin. Durch das Verhalten der Opposition sei der Zeitplan etwas durcheinandergekommen, aber das Gesetz befinde sich natürlich weiter in der parlamentarischen Beratung.

Am Freitag war eine erste Lesung im Bundestag gescheitert, weil das Plenum bei einer Abstimmung vor der ersten Lesung des Betreuungsgeld-Gesetzes zu dünn besetzt und damit nicht beschlussfähig war.

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