BeamtenbesoldungNur noch ein Gehaltssprünglein für Kanzler und Minister

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Auch ihre Gehälter sollen steigen, nur nicht mehr ganz so üppig: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (li.) und Bundeskanzler Friedrich Merz.
Auch ihre Gehälter sollen steigen, nur nicht mehr ganz so üppig: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (li.) und Bundeskanzler Friedrich Merz. Foto: Christophe Gateau/dpa
  • Das Bundesinnenministerium korrigiert nach öffentlicher Empörung seine Pläne für massive Gehaltserhöhungen von Spitzenbeamten, Ministern und Kanzlern.
  • Statt ursprünglich geplanten 39 171 Euro jährlich mehr für Staatssekretäre sollen es nun nur noch 5556 Euro werden.
  • Die Reform der Beamtenbesoldung kostet den Bundeshaushalt allein in diesem Jahr rund 3,4 Milliarden Euro.
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Mit der neuen Beamtenbesoldung sollten auch Regierungsmitglieder Tausende Euro mehr pro Monat verdienen. Die Empörung war groß. Jetzt ändert das Innenministerium die Pläne.

Von Markus Balser, Berlin

Die brisante Gehaltserhöhung war gut verpackt und fiel zunächst gar nicht auf. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt hatte eigentlich das Ziel, vor allem eine Tariferhöhung auch für Beamte umzusetzen und niedrige Gehaltsstufen besserzustellen, weil es das Verfassungsgericht so wollte. Ziemlich weit hinten auf Seite 79 allerdings steckte in der Tabelle mit dem unscheinbaren Titel „Bundesbesoldungsordnung B“ noch ein ganz anderes Vorhaben. Verankert hatte die schwarz-rote Koalition hier eine massive Gehaltserhöhung für Spitzenbeamte wie Staatssekretäre, an deren Sold auch der von Ministern und dem Bundeskanzler hängt.

Die Steigerung in den höchsten Gehaltsklassen sollte sogar ziemlich üppig ausfallen. In der Gehaltsgruppe B11 etwa, zu der Staatssekretäre gehören, hatte Innenminister Dobrindt (CSU) in dem am Mittwoch veröffentlichten Papier ein jährliches Plus von 39 171 Euro auf 237 973 Euro vorgesehen. Der Plan sei auch schon mit anderen Ministerien abgestimmt gewesen, hieß es. Auch Ministerinnen und Ministern der Koalition hätten jährlich gut 50 000 Euro mehr zugestanden, dem Kanzler sogar mehr als 60 000 Euro zusätzlich. Denn beide Gehälter sind eigentlich an die höchste Beamtenstufe gekoppelt.

Der Kanzler soll künftig knapp 10 000 Euro im Jahr mehr verdienen – und nicht etwa 60 000 Euro

Zwar schob das Innenministerium nach, Minister und Kanzler sollten von der Änderung gar nicht profitieren. Das sei nicht vorgesehen, die Tabelle quasi ein Versehen. Die Opposition aber schäumte. Es gehe um Planungen „völlig ohne Kompass“, sagte Grünen-Fraktionsvizechef Andreas Audretsch der Süddeutschen Zeitung. Eine solche Steigerung für Spitzenbeamte mitten in der Krise sei regelrecht obszön.

Die Bundesregierung wollte das offenkundig nicht so stehen lassen. Sie lieferte am Montag nun eine eilig korrigierte Tabelle mit kleineren Gehaltserhöhungen nach. Statt des eigentlich vorgesehenen Sprungs der höchsten Gehaltsstufe B11 für Staatssekretäre auf 19 831 Euro ist jetzt ein Anstieg auf 17 030 Euro im Monat vorgesehen. Bislang verdienen die Staatssekretäre 16 567 Euro. Die jährliche Erhöhung liegt damit laut korrigierter Version bei 5556 Euro statt wie geplant bei 39 168 Euro. Auch das Gehalt von Kanzler und Ministern würde bei einer Steigerung nach der Berechnungsformel nicht um gut 60 000, sondern um knapp 10 000 Euro pro Jahr höher liegen, das von Bundesministern um 7500 Euro jährlich, statt wie zunächst möglich um mehr als 50 000 Euro.

Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung die Dienst- und Versorgungsbezüge der eigenen Beamten „an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse“ anpassen, heißt es dazu aus dem Bundesinnenministerium. Es beruft sich dabei auf den Tarifabschluss vom 6. April vorigen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes.

Auch eine Gerichtsentscheidung hatte die Novelle der Beamtenbesoldung erzwungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung im Land Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamten in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das Gericht stellte fest, dass rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen, verfassungswidrig waren. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand. Die Entscheidung hatte auch Folgen für alle anderen Beamten in Deutschland.

Für den Bundeshaushalt wird der Entwurf teuer. Nach Auskunft des Innenministeriums entstehen mit der Reform allein in diesem Jahr zusätzliche Kosten von rund 3,4 Milliarden Euro für den Bund. Über das nun noch einmal geänderte Gesetzesvorhaben müssen das Kabinett und abschließend der Bundestag entscheiden.

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SZ PlusVon Markus Balser und Georg Ismar

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