Beschneidung:Wo das Recht seine Grenzen erreicht

Lesezeit: 3 min

Die Beschneidungsdebatte ist ein Musterstreit um die Rolle des Religiösen in der säkularen Gesellschaft. Es ist wichtig, wie sie ausgetragen wird. Doch sie läuft in die falsche Richtung: Für die Veränderung einer alten Kultur wirbt man nicht mit den Mitteln des Strafrechts. Es wäre pervers, wenn ausgerechnet die Deutschen als einzige auf der Welt Juden mit Geld- und Haftstrafen erziehen wollen.

Heribert Prantl

Israels Staatspräsident Schimon Peres hat an den deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck geschrieben und der israelische Innenminister Eli Jischai an die deutsche Kanzlerin Angela Merkel. In diesen Briefen mahnen sie in unterschiedlicher Deutlichkeit und Tonlage, dass die religiöse Beschneidung vom deutschen Recht zu tolerieren und zu respektieren sei. Die Beschneidung, erklärt Peres, sei ein zentraler Aspekt der jüdischen Identität.

Deutsche, die Juden mit Geld- und Haftstrafen erziehen? Die Beschneidungsdebatte mag gut gemeint sein, nimmt aber drastische Züge an. (Foto: dpa)

In Deutschland werden auch Briefe geschrieben. Aufgebracht wie selten fordern zahllose Schreiber im Internet und in Briefen an Redaktionen das Gegenteil: keine Toleranz und schon gar keinen rechtlichen Respekt gegenüber einem "primitiven Ritual" im Judentum und im Islam. Im Namen des Wohles des Kindes und dessen körperlicher Unversehrtheit wird verlangt, einem körperverletzenden Treiben endlich Einhalt zu gebieten.

Die 1. Kleine Kölner Strafkammer hat mit dem Urteil zur Strafbarkeit der Beschneidung einen Taifun der Erregung ausgelöst: Die Gegner empören sich über das Strafurteil als geschichtsvergessen. Seine Befürworter dagegen feiern es als Ausbruch des Rechts aus Unmündigkeit und Befangenheit; sie fordern die Allgemeinverbindlicherklärung des Urteils. Warum tun sie das? Das Kindeswohl hat hohen Rang im kinderarmen Deutschland - und die Hinweise auf die Unverbrüchlichkeit des Rechts wiegen schwer.

Man könne und dürfe, so sagen die Befürworter des Strafurteils, nicht einen bestimmten Personenkreis von der Allgemeingültigkeit des Rechts ausnehmen. Indes: Darf das Beharren auf strafrechtlicher Dogmatik zur Störung des Rechtsfriedens führen? Die Gegner des Strafurteils fordern die Achtung des Rechts für eine jahrtausendealte jüdische und muslimische Tradition; sie erbitten Rechtsschutz für angefeindete Minderheiten.

Dass es sowohl christliche als auch religionsferne Eltern gibt, die ihre Kinder aus gesundheitlichen Gründen beschneiden lassen, spielt in der Debatte keine Rolle. Es ist dies ein Musterstreit um die Rolle des Religiösen in der säkularen Gesellschaft. Und es ist nicht der erste Streit; vorausgegangen ist der um das Kopftuch und das Schächten. Weitere Konflikte werden folgen, sie gehören zu einer einerseits multireligiösen, andererseits zunehmend areligiösen Gesellschaft. Sie sind nicht ein für allemal zu lösen. Am wichtigsten ist, wie sie ausgetragen werden.

Die Sprache dieser Debatte ist oft drastisch, nicht selten sehr respektlos - gegenüber der Religion im Allgemeinen und gegenüber Judentum und Islam im Besonderen. Bei böswilligen Beschneidungskritikern kommen der alte Antisemitismus und die Islamophobie im neuen Gewand daher, nämlich im Strampelanzug; es strampelt da leider viel in Deutschland. Die wohlmeinenden Beschneidungskritiker verweisen darauf, dass man das religiöse Gebot doch sanfter und verträglicher praktizieren könne: als symbolische Handlung, als bloße Berührung des Penis mit den Beschneidungsinstrumenten. Und solange das Ritual nicht auf diese Weise humanisiert sei, sollten halt die Juden und die Muslime die Beschneidung später vornehmen, mit 14 Jahren etwa, jedenfalls nicht beim hilflosen Kind.

Das mag gut gemeint sein, ändert aber nichts an der Frage: Sollen hier und heute Eltern und Ärzte bestraft werden, wenn sie ein Kind beschneiden oder beschneiden lassen? Für die Veränderung einer alten Kultur wirbt man nicht mit den Mitteln des Strafrechts. Es wäre pervers, wenn sich - weltweit als Einzige - ausgerechnet die Deutschen anheischig machten, Juden mit Geld- und Haftstrafen zu erziehen. Nach dem Kölner Urteil ist auch gesagt worden, gerade die Deutschen hätten aus ihrer Vergangenheit zu lernen, die Menschenrechte zu achten und Minderheiten, in diesem Fall die jüdischen und muslimischen Kinder, mit Strafurteilen gegen ihre Eltern zu schützen: Solches Reden ist frevlerische Hybris. Ein Recht, das die eigene Unrechtsgeschichte noch kaum verarbeitet hat, sollte es meiden, sich selbstgerecht aufzublasen.

In diesem Bewusstsein hat der Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz angekündigt, das Beschneidung straflos lässt. Der Ethikrat hat soeben den Inhalt dieses Gesetzes vorgezeichnet: Es wird dafür sorgen, dass Beschneidungen fachgerecht und so schmerzfrei wie möglich vorgenommen werden. Mehr kann und darf Recht heute nicht regeln. Das neue Gesetz wird die Debatten nicht beenden, es wird sie begleiten und, hoffentlich, einhegen.

Bald wird man in deutschen Haushalten wieder die Krippenfiguren aus dem Zeitungspapier des Vorjahres wickeln. Man sollte es nicht im Bewusstsein tun müssen, dass Maria und Josef eigentlich Straftäter sind, weil sie das biblische Jesuskind haben beschneiden lassen.

© SZ vom 27.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: