Beschluss zu NS-Urteilen:Bundestag rehabilitiert "Kriegsverräter"

Nach jahrelanger Diskussion hat der Bundestag dafür gestimmt, NS-Unrechtsurteile pauschal aufzuheben - damit werden sogenannte Kriegsverräter der Wehrmacht rehabilitiert.

Der Bundestag hat die sogenannten Kriegsverräter der Wehrmacht aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs nach jahrzehntelanger Diskussion rehabilitiert.

Mit großer Mehrheit stimmte der Bundestag dafür, entsprechende NS-Unrechtsurteile pauschal aufzuheben. Historikern zufolge waren damals willkürlich Todesstrafen verhängt worden.

Vor allem die Linksfraktion hatte die Rehabilitierung initiiert und jahrelang gegen den Widerstand von Union und SPD gekämpft. Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte im Juni dann einstimmig eine Beschlussempfehlung an das Parlament verabschiedet, die NS-Unrechtsurteile 64 Jahre nach Kriegsende pauschal aufzuheben. Urteile gegen Deserteure im Zweiten Weltkrieg hat der Bundestag bereits aufgehoben.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, mit dem Beschluss werde "die Ehre und Würde einer lange vergessenen Gruppe von Opfern der NS-Justiz" wiederhergestellt. "Das ist auch für die Hinterbliebenen ein wichtiges Zeichen."

Mit dem Gesetz ziehe der Bundestag die Konsequenzen aus neuen Forschungen zum Thema Kriegsverrat im Zweiten Weltkrieg. Danach seien vor allem einfache Soldaten der Wehrmacht aufgrund dieser Vorschrift zum Tode verurteilt worden. Auch wenn nicht alle, die wegen Kriegsverrat zum Tode verurteilt worden seien, politische Widerstandskämpfer gewesen seien, "so waren sie doch alle Opfer einer verbrecherischen Justiz".

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