Beschlüsse im Bundesrat:Tankstellen müssen Benzinpreise online melden

Autofahrer können künftig die Spritpreise verlässlich per Internet vergleichen. Der Bundesrat hat ein Gesetz beschlossen, nach dem Tankstellen-Betreiber ihre Preise ab dem kommenden Jahr in Echtzeit an das Bundeskartellamt melden müssen. Weitere Beschlüsse fasste die Länderkammer zur Sicherungsverwahrung und zur Luftverkehrsabgabe.

Die Autofahrer in Deutschland können sich künftig in Echtzeit über die günstigsten Tankstellen in ihrer Nähe informieren. Der Bundesrat hat die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt beschlossen, an die alle Preisveränderungen ab 2013 gemeldet werden müssen.

Nachdem zunächst geplant war, dass Tankstellen nur wöchentlich ihre Preise melden sollen, müssen die Betreiber dies künftig in Echtzeit tun. Um kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliche Bürokratiekosten zu ersparen, werden sie von den neuen Meldepflichten ausgenommen. Die Echtzeit-Informationen können genutzt werden, um Handybesitzern besondere Benzinpreis-Apps anzubieten.

So soll die Transparenz bei den Benzinpreisen gestärkt werden, die oft sogar zwischen benachbarten Tankstellen erheblich schwanken. Ziel von Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern ist es, so den Wettbewerb zu verbessern, da der deutsche Benzinmarkt von fünf großen Mineralölunternehmen dominiert wird.

Die Meldepflicht soll insgesamt die Kostenkontrolle stärken - weitergehende Forderungen nach einer nur noch einmaligen Preiserhöhung pro Tag oder anderen Versuchen für eine Kostenbremse fanden jedoch keine Mehrheit.

Ein Überblick über die weiteren von der Länderkammer gefassten Beschlüsse:

[] Neuregelung der Sicherungsverwahrung: Trotz parteiübergreifender Vorbehalte in mehreren Ländern hat der Bundesrat die von der Regierung geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung gebilligt. Das neue Gesetz berücksichtigt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach es einen deutlichen Unterschied zwischen Strafhaft und einer daran anschließenden Sicherungsverwahrung geben muss.

Das Gesetz stellt bei der Sicherungsverwahrung den Therapiegedanken stärker in den Vordergrund. Für die Länder ist dies mit hohen Kosten verbunden, weil bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Die Bedenken mehrerer Bundesländer richten sich vor allem gegen fehlende Regelungen zur Möglichkeit einer erst nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung. Dabei geht es vor allem um Sexualstraftäter, von denen aufgrund psychologischer Gutachten angenommen wird, dass sie auch nach Verbüßung ihrer Strafe eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

[] Abschaffung der Luftverkehrsteuer: Zwischen 7,50 Euro für Kurzstreckenflüge und gut 42 Euro für Interkontinentalverbindungen fallen pro Passagier bisher an. Der Bundesrat will die Abgabe, die Anfang 2011 als Teil eines Sparprogramms für den Bundeshaushalt eingeführt wurde, noch in dieser Legislaturperiode wieder streichen. Die Länderkammer folgte damit einem Antrag Bayerns. Begründet wurde die Forderung mit der "schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich der Luftverkehr in Deutschland befindet". Die Branche kämpft gegen die Abgabe, weil sie sich dadurch im internationalen Wettbewerb benachteiligt fühlt und neben der Steuer auch die Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel als einseitige Belastung beklagt.

[] Käuferschutz bei Immobilien: Die Länderkammer fordert, dass Verbraucher beim Kauf von Wohnungen und Häusern besser vor Überrumpelungsmethoden dubioser Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei-Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln eines Kaufvertrags beim Notar wirksamer kontrolliert werden. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf Berlins an den Bundestag weiterzuleiten. Der Vorschlag soll vor allem Geschäfte mit "Schrottimmobilien" eindämmen, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.

[] Neue Kartellvorschriften: Das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bundesrat gestoppt. Die Länder riefen den Vermittlungsausschuss an, um dort noch Änderungen an verschiedenen Punkten durchzusetzen.

Auf Kritik stieß unter anderem ein Passus, wonach gesetzliche Krankenkassen dem Kartellrecht unterworfen werden sollen. Daneben gab es weitere Einwände zu möglichen Auswirkungen der Novelle im Bereich der Wasserversorgung. Mit Blick auf die Krankenkassen wurde befürchtet, dass diese durch die Neuregelung in die Nähe von Privatunternehmen gerückt werden könnten. Dies könnte weitreichende rechtliche Folgen haben, wenn für die Kassen deswegen auch das europäische Wettbewerbsrecht gelten sollte. Beispielsweise könnten sie damit umsatzsteuerpflichtig werden, was die Bundesregierung allerdings bestreitet.

[] Rentenbeiträge: Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr deutlich weniger für ihre gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Der Beitragssatz sinkt von Januar an von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Nach Berechnungen des Haushaltsausschusses des Bundestags werden die Arbeitnehmer damit um etwa 3,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken um denselben Betrag. Der Beitragssatz rutscht damit auf den niedrigsten Stand seit 1996.

[] Auslandseinsätze: Die Bundeswehr erhält eine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten im Allgäu. Sie wird künftig für alle Straftaten von deutschen Soldaten im Auslandseinsatz zuständig sein. Bislang liegt die oberste Zuständigkeit für solche Straftaten am Sitz des Einsatzführungskommandos in Potsdam. Die dortige Staatsanwaltschaft gab dann den zu untersuchenden Vorfall in Afghanistan oder auf dem Balkan an die Strafverfolgungsbehörde am Wohnort der betroffenen Soldaten ab.

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