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Beschlüsse des Bundeskabinetts:Weg für Betreuungsgeld ist frei

Betreuungsgeld, Existenzminimum, Praxisgebühr: das Bundeskabinett hat Entscheidungen gefällt. Die Herdprämie soll später starten, dafür die Praxisgebühr zum ersten Januar fallen. Heftige Kritik an den Beschlüssen kommt von den Wirtschaftsweisen.

Die schwarz-gelbe Regierung hat das Gesetz für die geplanten Ergänzungen beim Betreuungsgeld auf den Weg gebracht. In dem Begleitgesetz soll geregelt werden, dass das Geld auch zur Altersvorsorge und zum Bildungssparen verwendet werden kann. Dafür soll ein staatlicher Bonus von 15 Euro monatlich gezahlt werden. Mit diesen zusätzlichen Optionen soll Skeptikern in den eigenen Reihen die Zustimmung im Bundestag erleichtert werden.

Das Betreuungsgeld soll statt im Januar nun erst zum 1. August 2013 eingeführt werden, zeitgleich zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz. Die Aufspaltung in ein eigenes Gesetz soll verhindern, dass das Betreuungsgeld zustimmungspflichtig im Bundesrat wird, wo Union und FDP keine Mehrheit haben.

Zudem müssen im parlamentarischen Verfahren noch Details geklärt werden. So ist etwa offen, wie lange das für die Bildung des Kindes angesparte Geld festliegen muss und welches Finanzprodukt dafür infrage kommt. Fest steht allerdings, dass Eltern, die sich dafür entscheiden, zusätzlich zum Betreuungsgeld von zunächst 100 und später 150 Euro im Monat einen Zuschuss von 15 Euro erhalten sollen. Ein solcher Bonus soll auch gezahlt werden, wenn das Geld für die zusätzliche private Altersvorsorge genutzt wird.

Über den vom Kabinett bereits im Juni verabschiedeten Gesetzentwurf zum eigentlichen Betreuungsgeld soll der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung entscheiden. Am selben Tag soll erstmals das Ergänzungsgesetz beraten werden.

Steuerentlastungen für Arbeitnehmer

Auch bei Steuern gibt es Änderungen: Arbeitnehmer können von 2013 an mit geringfügigen Entlastungen rechnen - unabhängig vom Erfolg der Pläne der schwarz-gelben Koalition. Das Bundeskabinett billigte den neuen Existenzminimumbericht. Danach muss der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2014 um insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr angehoben werden. Ein Alleinverdiener würde dadurch unterm Strich um etwa 70 Euro im Jahr entlastet.

Die Koalition hatte die Erhöhung des Grundfreibetrags bereits in ihren Steuerplänen zum Abbau der "kalten Progression" vorgeschlagen. Da der Gesetzentwurf aber weitere Steuerentlastungen über die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags hinaus vorsieht, wird er von den Ländern blockiert. Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags erforderlich. Dem Bericht zufolge müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen. In der Regel wird dann auch das Kindergeld angehoben.

Auch das Aus für die umstrittene Praxisgebühr ist vonseiten des Bundeskabinetts abgemacht. Die Zehn-Euro-Praxisgebühr soll bereits zum 1. Januar wegfallen. Am Freitag soll darüber der Bundestag entscheiden.

Wirtschaftsweise üben heftige Kritik

Die fünf Wirtschaftsweisen haben die jüngsten Beschlüsse scharf kritisiert. In ihrem Jahresgutachten verlangen die Regierungsberater deutlich mehr Ehrgeiz bei der Haushaltskonsolidierung. "In die falsche Richtung gehen strukturelle Mehrausgaben, wie etwa das Betreuungsgeld, die Zuschussrente oder die Abschaffung der Praxisgebühr", heißt es in dem Bericht, den der Sachverständigenrat der Kanzlerin am Mittwoch überreichte.

Für erforderlich hält er dagegen eine "spürbare Beitragssatzsenkung" in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Auf eine Absenkung der Krankenkassenbeiträge hat die Koalition bei ihren jüngsten Entscheidungen verzichtet und stattdessen die Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen. Die Senkung des Rentenbeitrages von 19,6 auf 18,9 Prozent zum 1. Januar 2013 ist dagegen bereits vom Bundestag gebilligt. Renten von Geringverdienern will Schwarz-Gelb künftig aus Steuermitteln aufstocken.

Die Experten sehen auch dies kritisch. Sie warnen davor, bereits umgesetzte Reformen wie die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes oder die Rente mit 67 wieder zurückzunehmen - oder durch "Leistungsausweitungen" wie zum Beispiel eine Zuschussrente zu verwässern. In der Krankenversicherung fordern sie, einen einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbetrag einzuführen.

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