Süddeutsche Zeitung

Berufung im Fall Pussy Riot:Gericht vertagt Verhandlung

Zwei Jahre sollen die Musikerinnen der russischen Band Pussy Riot in Haft, weil sie mit ihrem "Punk-Gebet" eine Moskauer Kirche "entweiht" hätten. Eine für heute angesetzte Berufungsverhandlung wurde jetzt überraschend vertagt. Die russisch-orthodoxe Kirche hat die drei angeklagten Frauen im Vorfeld zur Buße aufgefordert: "Das würde ihren Seelen auf jeden Fall guttun."

Heute sollte ein Berufungsgericht über das im August gefällte Urteil im Fall der russischen Punk-Band Pussy Riot entscheiden. Doch das Moskauer Gericht hat das Verfahren gegen die drei Frauen der Polit-Band überraschend auf den 10. Oktober vertagt.

Die Richterin gab einem Antrag einer der inhaftierten Künstlerinnen statt, ihren Anwalt auszutauschen. Ihre Position stimme nicht mit der ihrer Verteidiger überein, sagte Jekaterina Samuzewitsch im Gerichtssaal. Nikolaj Polosow, einer der Anwälte der Musikerinnen, zeigte sich überrascht von Samuzewitschs Entscheidung. Es habe im Laufe des Prozesses "niemals eine Meinungsverschiedenheit" gegeben, erklärte er nach der Anhörung.

Im Vorfeld des erwarteten Verhandlungstermin hatte die russisch-orthodoxe Kirche die drei angeklagten Frauen zur Buße aufgefordert. Ihre Tat müsse zwar auf jeden Fall bestraft werden, sagte ein Kirchensprecher am Sonntag. "Wenn sie aber Reue in irgendeiner Form zum Ausdruck bringen, muss dies berücksichtigt werden."

Die Musikerinnen im Alter von 22, 24 und 30 Jahren waren Mitte August für ihren regierungskritischen Auftritt in einer Moskauer Kirche zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. "Die Kirche hofft aufrichtig auf die Buße derer, die die heilige Stätte entweiht haben", sagte der Kirchensprecher weiter. "Das würde ihren Seelen auf jeden Fall guttun."

Ministerpräsident Dmitrij Medwedjew hatte mit einer Forderung nach Milde vor einigen Wochen die Hoffnung genährt, dass Nadeschda Tolokonnikowa, Jekatarina Samuzewitsch und Maria Alechina auf Bewährung frei kommen könnten. Sie weiter in Gefangenschaft zu halten sei "unproduktiv", sagte Medwedjew.

Die Band-Mitglieder hatten im Februar mit den für ihre Auftritte charakteristischen bunten Sturmmasken über den Gesichtern den Altarraum der Christ-Erlöser-Kathedrale gestürmt. In einem "Punk-Gebet" brachten sie lautstark ihre Wut über den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Wladimir Putin sowie dessen enge Verbindung zur russisch-orthodoxen Kirche zum Ausdruck. Sie wurden wegen "Rowdytums aus religiös motiviertem Hass" verurteilt.

Bereits vor dem ersten Urteilsspruch im August hatte Putin erklärt, die Frauen sollten nicht zu hart bestraft werden. Damals blieben Hoffnungen nach einer Freilassung der Pussy-Riot-Mitglieder aber unerfüllt. Putin hatte allerdings in anderen Fällen in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass er sich öffentlichem Druck nicht beugen will. Sowohl die Regierung als auch die Kirche könnten aber dennoch ein Interesse daran haben, den Fall hinter sich zu bringen, um im In- und Ausland weitere Proteste und Kritik zu vermeiden. Die Inhaftierung der Bandmitglieder wurde für viele zum Symbol für die harte Hand Putins gegenüber Dissidenten.

Auf internationaler Ebene brachte der Prozess um Pussy Riot Putin reichlich Kritik, auch, weil Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz laut wurden. Stars wie Paul McCartney und Madonna setzten sich öffentlich für die Musikerinnen ein. Die russisch-orthodoxe Kirche hatte nach dem Urteil signalisiert, dass sie Strafminderung akzeptieren würde. Doch dies würde voraussetzen, dass die drei Frauen ihre Schuld eingestehen.

Das lehnen sie ihren Anwälten zufolge aber weiter kategorisch ab: Wenn die Kirche Reue im strafrechtlichen Sinne gemeint habe, werde es dazu mit Sicherheit nicht kommen, sagte einer der Verteidiger am Sonntag einem russischen Fernsehsender. "Unsere Klientinnen werden keine Schuld zugeben, eine solche Forderung ist sinnlos." Die Anwälte und Angehörigen der drei Pussy-Riot-Mitglieder haben nach eigenem Bekunden in jedem Fall wenig Hoffnung auf eine Verringerung oder Aussetzung der Strafe bei der Berufungsverhandlung, die heute beginnt.

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