Berufseinsteiger:Auszubildende sollen bald einen Mindestlohn erhalten

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Lehrlinge wenigstens 515 Euro im Monat bekommen sollen. Das Handwerk protestiert dagegen.

Von Edeltraud Rattenhuber

Erstmals soll es in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Bezahlung von Auszubildenden geben. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) bestätigte am Montag Berichte, wonach sie die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung plane. Auszubildende im ersten Lehrjahr sollen demnach von 2020 an mindestens 515 Euro erhalten. In den Folgejahren soll sich dieser Lohn dann erhöhen auf bis zu 620 Euro 2023. Bereits am Mittwoch soll der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Das Handwerk protestierte gegen die Pläne. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht darin einen schweren Eingriff in die Tarifautonomie, befürchtet eine Überforderung vor allem kleinerer Handwerksbetriebe und warnt, dass Betriebe künftig weniger jungen Leuten Lehrstellen zur Verfügung stellen könnten.

Der Bund der Deutschen Arbeitgeber (BDA), der den Reformvorschlag eigenen Angaben zufolge mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB "in engster Abstimmung mit dem Handwerk" und "auf Bitten der Politik" ausgearbeitet hat, äußerte sich hingegen zufrieden. Mit dem jetzigen Vorschlag werde die Mindestausbildungsvergütung "ohne große Schäden für die Tarifautonomie geregelt". Der DGB hält die Pläne für überfällig. Man könne nicht in Sonntagsreden den Wert der Berufsausbildung loben und werktags die Jugendlichen mit Dumping-Vergütungen abspeisen, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann.

Karliczek sieht die von ihr geplante Mindestvergütung vor allem als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung. "Auf der einen Seite wollen wir die Leistung, die die jungen Menschen in den Betrieben erbringen, wertschätzen", sagte sie am Montag in Berlin. Andererseits wolle man "weiter die hohe Dynamik in den Betrieben erhalten, gute und hochwertige Ausbildung anzubieten". Im Wissen um dieses Spannungsfeld habe die Bundesbildungsministerin Zugeständnisse bei der Höhe der Mindestvergütung gemacht, berichten Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es sei ihr wichtig gewesen, die Sozialpartner einzubinden, sagte Karliczek in Berlin. Daher habe es eine enge Abstimmung gegeben.

Ergebnis ist, dass dort, wo eine Mindestausbildungsvergütung nicht so schnell gewährleistet werden kann, ein Übergang ermöglicht wird. Das bedeutet: Wo es bereits Tarifverträge gibt, die einen geringeren Lohn vorsehen, gelten diese auch weiter, die Auszubildenden bekommen dann auch in Zukunft weniger als den Mindestsatz.

Während der Koalitionspartner SPD die Neuregelung gutheißt, kratzt das Gesetz nach Meinung der Opposition nur an der Oberfläche. Jens Brandenburg, Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Bundestagsfraktion, forderte eine Exzellenzinitiative, um mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu begeistern. Mit der geplanten Reform gefährde die Regierung ausgerechnet in jenen Branchen Ausbildungsplätze, die auch jungen Menschen mit geringer Qualifikation eine Chance böten.

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