Berliner Beschlüsse:Vierzehn Punkte und ein paar Protokollerklärungen

Brüssel schlägt Kriterien für Corona-Reisebeschränkungen vor

"Ergänzende Maskenpflicht": Je höher die Infektionsrate, desto strenger sollen die Regeln künftig werden - Passagierin im Frankfurter Flughafen.

(Foto: Arne Dedert/picture alliance/dpa)

Maskenpflicht, Sperrstunde, private Feiern: Was Bund und Länder vereinbart haben - und was nicht.

Von Cerstin Gammelin

Am Donnerstagvormittag steht Winfried Kretschmann im Landtag in Stuttgart, der Ministerpräsident erklärt die wenige Stunden zuvor im Kanzleramt in Berlin beschlossenen Corona-Maßnahmen. Baden-Württemberg werde die lockern, sagt er, das Beherbergungsverbot für Geschäftsreisende werde aufgehoben, Touristen aus Risikogebieten könnten mit Negativ-Test kommen. Meidet das Virus Geschäftsreisende?, fragt ein Abgeordneter. Kretschmann ist genervt. "Das Virus ist zwar gerissen", sagt er, "aber so schlau zu unterscheiden, ob es Geschäftsreisende befällt oder Touristen, ist es natürlich nicht." Was sei eigentlich so schwer daran, die Logik der Maßnahme zu verstehen? "Wir müssen die Zahl der Kontakte um 50 Prozent reduzieren, und wenn weniger Reisen stattfinden, gibt es weniger Kontakte." Wie dazu Lockerungen beim Beherbergungsverbot passen sollen, ist dann doch nicht so ganz klar.

Zwei Stunden später gibt es im Ländle aber gar kein Beherbergungsverbot mehr. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat es mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt; ein Tourist aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, er wollte unbedingt in den Urlaub fahren. So schnell kann es gehen, wenn ein Gericht eingreift. Das aber ist in anderen Ländern ohnehin nicht nötig. Rheinland-Pfalz setzt das Verbot gar nicht erst in Kraft. Sachsen hebt das bestehende Verbot auf. Die Logik, die Kretschmann so vehement verteidigt hat, sie wird offenbar auch anderswo in der Republik nicht so ganz verstanden.

Worauf sich in der Nacht im Kanzleramt alle einigen konnten, ist die Bitte, so wenig wie möglich zu reisen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder empfehlen in ihrem sieben Seiten umfassenden Beschluss unter Punkt 6, von innerdeutschen Reisen abzusehen. Offen ist allerdings, wie lange man überhaupt noch reisen darf. Die Regeln zur Beherbergung in den einzelnen Bundesländern sollen im Lichte "des Infektionsgeschehens zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet werden".

Der Beschluss umfasst 14 Punkte und drei Protokollerklärungen von fünf Ländern. Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie Niedersachsen und Sachsen zeigen abweichende Maßnahmen an. Als kleinster gemeinsamer Nenner kann die erweiterte Formel gelten, die den Bürgern als Eselsbrücke für den alltäglichen Infektionsschutz dienen soll: AHA plus AL. Das heißt, Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmaske tragen. Neu ist das A für die App, die Risikobegegnungen anzeigt. Und das L für Lüften. Beschlossen ist zudem, dass weitere Maßnahmen ausgelöst werden, wenn die Infektionen bestimmte Grenzwerte überschreiten. Bei einem Inzidenzwert von 35 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen greift die erste Eskalationsstufe. Sollte der Inzidenzwert die Marke von 50 überschreiten, die zweite. Folgende Vereinbarungen wurden getroffen:

Maskenpflicht: Sie gilt überall, wo Menschen sich enger und länger begegnen. Spätestens ab einer Inzidenz von 35 pro 100 000 soll "eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum" eingeführt werden. Liegt der Wert über 50, soll es weitere Auflagen geben.

Sperrstunde: Ab einer Inzidenz von 35 pro 100 000 soll es eine Sperrstunde in der Gastronomie geben, zusätzliche Auflagen und Kontrollen. Liegt der Wert über 50, greift eine generelle Sperrstunde um 23 Uhr. Bars und Clubs, also Betriebe, in denen fast ausschließlich Getränke und keine Speisen angeboten werden, müssen schließen. Der Außenverkauf von Alkohol ist verboten.

Veranstaltungen: Die Zahl der Teilnehmer soll ab einer Inzidenz von 35 pro 100 000 Einwohner verringert werden. Alternativ sind zusätzliche Hygieneauflagen nötig. Liegt der Wert über 50, sind maximal 100 Teilnehmer erlaubt.

Partys: Bürger sollen abwägen, ob Feiern notwendig und vertretbar sind. In Regionen mit 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gelten Teilnehmergrenzen: 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum. Einige Bundesländer wollen die Beschränkungen für den privaten Raum nur empfehlen. Liegt der Wert über 50, dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch zehn Personen treffen oder in Privatwohnungen zehn Menschen aus zwei Haushalten.

Kontaktbeschränkungen: Öffentlich dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Steigen die Infektionen dennoch weiter, sollen Kontakte künftig sogar weiter reduziert werden auf dann nur noch fünf Menschen, die maximal zwei Haushalten angehören dürfen.

Zusatzmaßnahmen: Der Bund zahlt regelmäßige Schnelltests von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern sowie von Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. Vereinbart sind staatliche Hilfen für Branchen, in denen es wegen der Maßnahmen zu "Einschränkungen im Geschäftsbetrieb" kommt.

Ausland: Vom 8. November an gilt für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten, dass die Reisenden ohne einen triftigen Reisegrund zehn Tage lang in Quarantäne müssen. Sie können sich vom fünften Tag an allerdings "frei-testen". Für notwendige Reisen und Pendler soll es Ausnahmen geben.

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