Schulen:Er oder sie oder einfach ein Name

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Sie und er oder Emilie und Emil: Berlin passt sich bei der Personennennung in Zeugnissen anderen Bundesländern an. (Foto: David Inderlied/DPA)

Berliner Lehrkräfte müssen sich in Zeugnissen künftig nicht mehr entscheiden, ob sie die weibliche oder die männliche Form verwenden. Ein Aufreger? Eher nicht.

Von Paul Munzinger

Doch, die Personalpronomen er oder sie dürfen auch in Zukunft noch auf Schulzeugnisse in Berlin gedruckt werden - obwohl manche Medien nun das Gegenteil suggerieren. Aber daneben soll es am Ende dieses Schuljahres in bestimmten Formulierungen erstmals eine dritte Option geben: den Namen der Person, die das Zeugnis erhält - ohne Festlegung, ob es sich dabei um eine Schülerin, einen Schüler oder einen Menschen handelt, der sich jenseits dieser beiden Möglichkeiten verortet.

"Besteht der Wunsch, in Bezug auf die geschlechtliche Identität neutral beziehungsweise mit dem Namen angesprochen zu werden, so werden Lehrkräfte dies respektieren", teilt ein Sprecher der Berliner Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) mit. In der B.Z. betonte der Sprecher, dass es sich nicht um eine "Genderverpflichtung" handle. Was das Blatt aber nicht daran hinderte, groß und rot über seinen Bericht zu schreiben, dass er und sie "gestrichen" worden seien.

Genderfragen in der Schule erzeugen verlässlich eine gewisse Gefühlsaufwallung, egal ob es um Rechtschreibung oder Toiletten geht. Das gilt vor allem für Berlin, wo der Vorwurf, ob der Senat nichts Dringlicheres zu tun habe - Lehrkräfte einstellen, Schulen sanieren -, besonders viel Nahrung findet.

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Im Fall der Zeugnisse aber macht Berlin lediglich möglich, was in anderen Bundesländern längst geht: eine Bewertung, ohne sich auf ein Geschlecht festzulegen. Bisher mussten die Lehrkräfte in Berlin, anders als etwa in Bayern, Baden-Württemberg oder Niedersachsen, auf vorformulierte Sätze wie diesen zurückgreifen: "Sie/er wird - nicht - versetzt in die Jahrgangsstufe _". Stattdessen soll es in Zukunft einen Platzhalter geben, auf Wunsch für den Namen oder, wie gehabt, für sie oder er.

Einen solchen Wunsch dürfen übrigens, bei aller Rücksicht auf die Selbstbestimmung junger Leute, nur Volljährige bei der Schule hinterlegen. Ansonsten müssen es die Eltern tun.

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